Stellungnahme des Gemeinderates
von Balzers
Mit der Gemeindeabstimmung vom 22. November 2020 bewilligten die Balzner Stimmberechtigten einen Verpflichtungskredit von 14.5 Millionen Franken für die Realisierung des Dorfplatzes Balzers. Aufgrund einer voraussichtlichen Kreditüberschreitung von rund 700‘000 Franken musste der neu gewählte Gemeinderat im Sommer 2023 die Kostenbremse ziehen. Durch die eingeleiteten Einsparungen und notwendigen Projektanpassungen konnte das Projekt dann unter dem bewilligten Kredit abgeschlossen werden.
Am 30. August und 1. September 2024 wurde der Dorfplatz Balzers mit einem Foodfestival, Musik, Tanz und einem Vereinstag feierlich eröffnet. Mehr als 1‘500 Balznerinnen und Balzner besuchten die Feierlichkeiten. Seit der Eröffnung fanden rund 40 Veranstaltungen für Gross und Klein auf dem Dorfplatz statt. Neben regionalen Grossveranstaltungen wie dem Jahrmarkt und dem liechtensteinischen Feuerwehrtag erfreut sich der Dorfplatz mit seinen öffentlichen und privaten Veranstaltungen grosser Beliebtheit und ist zu einem Treffpunkt für Alt und Jung geworden.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde Balzers stellte beim Gemeinderat einen Antrag für eine externe Sonderprüfung über die Realisierung des Dorfplatzes für den Zeitraum von 2018 bis 2025. Diese Prüfung konnte aufgrund der fehlenden zeitlichen Kapazitäten und der fehlenden Methodenerfahrung nicht im Rahmen der üblichen Zwischen- und Abschlussberichte der GPK durchgeführt werden. Die Prüfung wurde aus diesem Grund extern vergeben und als Sonderprüfung betitelt.
Obwohl der bewilligte Kreditrahmen unterschritten und von Seiten der GPK kein konkreter Anlass für eine Sonderprüfung vorgebracht wurde, stimmte der Gemeinderat am 16. April 2025 mehrheitlich dem Antrag der GPK zu. Die Gründe dafür waren: Der Gemeinderat erhoffte sich von der Prüfung Erkenntnisse, welche für weitere Grossprojekte der Gemeinde Balzers hilfreich sein könnten, beispielsweise um die Effizienz der Abläufe zu steigern, eine transparente laufende Projektinformation seitens der zuständigen Projektverantwortlichen an den Gemeinderat zu erhöhen und so insgesamt mehr Sicherheit zu schaffen.
Mit Blick auf die Projektrealisierung gilt es aufgrund der Neubestellung des Gemeinderats auf den 1. Mai 2023, zwei unterschiedliche Zeiträume bei der Betrachtung zu berücksichtigen: Beginn und erster Hauptteil der Realisierung zwischen 2020 bis April 2023. Fortführung und Projektfinalisierung von Mai 2023 bis zur Eröffnung Ende August 2024 und Schlussabrechnung im Jahr 2025. Dies in Bezug auf die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. In dieser Zeit hat nicht nur die Besetzung des Gemeinderats gewechselt, sondern auch die Mitglieder der Projektkommission sowie die zuständigen Mitarbeiter bei der Gemeinde wurden teilweise neu bestellt.
Die Prüfer kamen zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen und der genehmigte Verpflichtungskredit grundsätzlich eingehalten wurden. Die stichprobenartig durchgeführte Prüfung enthält zusammengefasst folgende Haupterkenntnisse für die unterschiedlichen Realisierungszeiträume:
2020 bis Ende April 2023
- Einhaltung gesetzlicher Grundlagen: Die stichprobenartige Überprüfung von 25 Auftragserteilungen hat ergeben, dass sowohl Direktvergaben als auch Vergaben nach dem Verhandlungsverfahren durchgeführt wurden. 23 der 25 überprüften Auftragserteilungen wiesen keine Auffälligkeiten auf. Bei den anderen geprüften Vergaben wurde festgestellt, dass die ursprünglich gewählten Vergabeverfahren zwar den damals geschätzten Kosten entsprachen, die Schwellenwerte jedoch durch Nachträge und Zusatzleistungen deutlich überschritten wurden. Rückblickend wäre für diese Aufträge ein höheres Vergabeverfahren erforderlich gewesen.
- Doppelrolle: Der mögliche Interessenkonflikt bei einer externen Firma, die in ihrer Doppelrolle gleichzeitig als Bauherrenunterstützerin und als Subplanerin tätig war. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Doppelrolle des Unternehmens, welche der Gemeinde auch bekannt war, zu einem Nachteil für die Gemeinde geführt hätte.
- Transparente Information: In Sitzungsprotokollen von Fachausschüssen wurde wohl eine Information an den Gemeinderat erwähnt. Gemäss Sonderprüfung fehlt aber eine Erwähnung dieser Informationen in den Gemeinderatsprotokollen. Dazu zählten Kostenberichte, sich anbahnende Kostenüberschreitungen inkl. vorgeschlagene Einsparungsmassnahmen sowie der Umgang mit der Projektteuerung.
- Keine Gegenmassnahmen: Für die Prüfer ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht bereits früher Gegenmassnahmen ergriffen wurden, zumal die Kostenüberschreitung mindestens ab Oktober 2022 bekannt war, während die Kosteneinsparungen erst ab Juli 2023 erarbeitet wurden.
- Folgekosten: Kein umfassender Finanzplan zur Prüfung der Folgekosten wurde vorab erstellt.
Mai 2023 bis Bauabschluss 2025
- PFAS-Entsorgung: Gemäss Prüfung hätten die vom Gemeinderat beschlossenen PFAS-Entsorgungskosten über den Dorfplatzkredit abgerechnet werden müssen und nicht über eine gesonderte Budgetposition.
- Kosteneinsparungen: Die vom Gemeinderat genehmigten Kosteneinsparungen, die aufgrund der Kostenüberschreitung notwendig waren, wurden teilweise moniert.
- Dreimal spät bezahlt: Das Gesamtprojekt umfasste rund 300 Rechnungen. Die Stichproben der Prüfer ergaben, dass drei Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt wurden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2026 die Sonderprüfung zur Kenntnis genommen. Er zieht daraus für weitere Grossprojekte seine Schlüsse und sieht sich gleichzeitig in folgenden drei Haupterkenntnissen bestätigt:
- Bei der Projektplanung sind im Vorfeld neben Baufachleuten auch Finanzexperten miteinzubeziehen, um so die Grössenverträglichkeit der Projektkosten zu evaluieren.
- Im Vorfeld eines Grossprojekts sollen auch die Folgekosten einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
- Eine laufende, transparente Projektinformation – baulich und finanziell – von Seiten der Projektverantwortlichen an den Gemeinderat ist jederzeit zu gewährleisten und zu protokollieren. Sie bildet die Voraussetzung für die Einhaltung des Kreditrahmens.
Abschliessend kann festgehalten werden, dass das Grossprojekt Dorfplatz Balzers im Wesentlichen fachgerecht und gesetzeskonform umgesetzt werden konnte. Besonders erfreulich ist, dass der gesetzte Kreditrahmen dank der getroffenen Massnahmen eingehalten wurde.

