Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Mit der Vorlage wird die EWR-Konformität des Rechtsanwaltsgesetzes hergestellt, indem die bisherige Beschränkung für niedergelassene europäische Rechtsanwälte in Art. 62 RAG aufgehoben wird.

Der Landtag hat die Vorlage am 8. Mai 2026 in erster Lesung beraten. Die nun vorliegende Stellungnahme beantwortet die in der Landtagsdebatte aufgeworfenen Fragen. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Gleichstellung niedergelassener europäischer Rechtsanwälte mit inländischen Rechtsanwälten sowie die Auswirkungen auf den Bereich der Verfahrenshilfe.