Frage der Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska

Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska

Stand der Umsetzung bei früher Diagnostik und Finanzierung von Autismus-Therapien

Der Landtag hat die Postulatsbeantwortung zur Ausrichtung von Therapiegeldern für Autismus-Therapien bei Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis genommen. Darin wird die Bedeutung einer frühzeitigen Diagnostik und Intervention ausdrücklich hervorgehoben. Gleichzeitig wurden Massnahmen zur besseren Koordination, zur Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen sowie ein Pilotprojekt angekündigt. Inzwischen zeigen Entwicklungen im Ausland, insbesondere in der Schweiz, dass Modelle zur strukturierten Finanzierung und Umsetzung der intensiven Frühintervention konkretisiert und beschlossen wurden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand der Arbeiten in Liechtenstein, insbesondere in Bezug auf die eingesetzten Fachgruppen sowie die Weiterentwicklung von Diagnostik und Finanzierung.

Fragen

  1. Welchen konkreten Arbeitsstand haben die eingesetzten fachlichen Gremien bzw. die Strategiegruppe im Bereich Autismus derzeit erreicht?
  2. Welche konkreten Ergebnisse oder Konzepte liegen aktuell zur Weiterentwicklung der Diagnostik und Frühintervention vor?
  3. Welche nächsten Umsetzungsschritte sind auf Basis dieser Arbeiten in welchem zeitlichen Rahmen vorgesehen?
  4. Wie beurteilt die Regierung die Entwicklungen in der Schweiz im Bereich der Finanzierung und Umsetzung der intensiven Frühintervention im Vergleich zur Situation in Liechtenstein?
  5. Welche Faktoren führen dazu, dass in Liechtenstein weiterhin an Konzepten gearbeitet wird, während in der Schweiz bereits konkrete Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle beschlossen wurden?

Beantwortung durch
Regierungsrat Emanuel Schädler

zu Frage 1:

Die von der Regierung im Januar 2026 eingesetzte Strategiegruppe wird in Bälde einen Antrag an die Regierung zur Sicherstellung der Finanzierung des vorgesehenen Koordinationskonzepts einbringen. Dieses Konzept sieht die Schaffung einer niederschwelligen, örtlich dezentral organisierten Anlaufstelle sowie die Einsetzung eines interdisziplinären Koordinationsteams vor. Ziel ist es, betroffenen Personen und deren Angehörigen einen möglichst einfachen, bedarfsgerechten und koordinierten Zugang zu Information, Beratung und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen und gleichzeitig bei Vorliegen von komplexen Fällen eine Weiterleitung an das Koordinationsteam sicherzustellen.

zu Frage 2:

Im Fokus der laufenden Arbeiten steht die Sicherstellung einer bedarfsgerechten pädiatrischen Versorgung, damit Verdachtsfälle frühzeitig erkannt und zeitnah an geeignete spezialisierte Diagnosestellen überwiesen werden können.

Es haben bereits zahlreiche Gespräche und Abstimmungen mit Institutionen stattgefunden, die im frühkindlichen Bereich tätig sind. Ziel ist es, bestehende Strukturen und Angebote vertieft zu analysieren sowie allfällige Versorgungslücken zu identifizieren.

Die von der Regierung eingesetzte Strategiegruppe hat den Auftrag, der Regierung bis Ende 2026 entsprechende Handlungsfelder aufzuzeigen und konkrete Massnahmen zur Schliessung bestehender Lücken vorzuschlagen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass betroffene Kinder und deren Familien möglichst frühzeitig Zugang zu geeigneter Unterstützung und Förderung erhalten.

zu Frage 3:

In Phase 1 des Pilotprojekts zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen stehen die Schaffung der niederschwelligen Anlaufstelle sowie die Einsetzung eines interdisziplinären Koordinationsteams an. Deren Tätigkeit soll eng durch die Strategiegruppe begleitet werden, um hieraus bereits Erkenntnisse für die zweite Phase des Pilotprojekts zu gewinnen. In einer zweiten Phase sollen bestehende Angebots- und Versorgungslücken systematisch festgestellt und Massnahmen zu deren Schliessung erarbeitet werden. Darüber hinaus soll ein System zur Erfassung und Meldung von Verdachtsfällen – ähnlich der in der Invalidenversicherung in Bezug auf das Berufsleben erfolgreich praktizierten Früherfassung – ausgearbeitet werden. Bis Ende 2026 muss der Regierung ein erster Bericht erstattet werden.

zu Frage 4:

Die Ausgangslage in der Schweiz ist im Hinblick auf deren föderale Struktur eine andere. Eine Regelung für das Zusammenspiel der Kantone und der Invalidenversicherung und die im Schweizer Invalidenversicherungsgesetz neu geregelte Finanzierung der Intensiven Frühinterventionen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung (IFI) war notwendig, weil die im Rahmen der IFI erbrachten Leistungen in der Schweiz nicht aus einer Hand finanziert werden, sondern die Zuständigkeit hier beim Bund und den Kantonen liegt. In Liechtenstein hingegen werden die besonderen medizinischen Massnahmen, die Hilflosenentschädigung, die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen sowie auch die Leistungen des Kinder- und Jugendgesetzes bereits heute vom Land getragen. Lediglich die Ergänzungsleistungen- und das Betreuungs- und Pflegegeld werden vom Land und den Gemeinden gemeinsam finanziert.

zu Frage 5:

Der Umstand, dass in Liechtenstein derzeit noch vorwiegend konzeptionelle Arbeiten im Rahmen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen erfolgen, ist auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen. Zum einen konzentriert sich die Schweizer Lösung auf Kinder mit frühkindlichem Autismus, während sich das liechtensteinische Pilotprojekt auf sämtliche Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen erstreckt. Zum anderen ist in Liechtenstein das Thema Autismus und Neurodivergenz erst seit rund einem Jahr in dieser erhöhten Intensität in den Fokus der öffentlichen und fachlichen Wahrnehmung gerückt. Daraus ist zu schliessen, dass die bestehend Versorgungslandschaft grundsätzlich vorhanden und tragfähig ist, jedoch in einzelnen Bereichen punktuelle Lücken und Optimierungspotenziale bestehen.

Die zuständigen Stellen in Liechtenstein haben sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Aufarbeitung der bestehenden Fragestellungen und Herausforderungen vor dem Hintergrund des bestehenden Angebots auseinandergesetzt. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, tragfähige, bedarfsgerechte und langfristige Lösungen zu entwickeln. Eine sorgfältige und qualitativ hochwertige Umsetzung benötigt jedoch die notwendige Zeit, damit die Massnahmen den betroffenen Personen und ihrem Umfeld nachhaltig zugutekommen können.


Frage der Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska

Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska

Stand Kinderwohngruppe und Entlastungsangebote

Im Dezember 2025 führte die Regierung in der Beantwortung meiner kleinen Anfrage aus, dass Gespräche, Abklärungen sowie Konzeptentwicklungen zur möglichen Einrichtung einer Kinderwohngruppe und zur Schaffung flexibler Entlastungsangebote im Inland im Gange sind. Zudem wurden Bedarfserhebungen, Besichtigungen von Einrichtungen in der Schweiz und Österreich sowie Überlegungen zu Kooperationen und zur Ressourcenplanung erwähnt.

Fragen

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Abklärungen, Gespräche und Konzeptentwicklungen im Bereich Kinderwohngruppe und Entlastungsangebote?
  2. Konnte der Bedarf für entsprechende Angebote im Inland inzwischen konkretisiert werden und falls ja, wie stellt sich dieser zahlenmässig dar?
  3. Welche Ergebnisse haben die Besichtigungen und Prüfungen von Einrichtungen im Ausland ergeben?
  4. Wurden bereits konkrete Konzepte oder Modelle für Angebote im Inland erarbeitet?
  5. Welche nächsten Schritte sind vorgesehen und in welchem Zeitraum sollen diese umgesetzt werden?

Beantwortung durch
Regierungsrat Emanuel Schädler

zu Frage 1:

Die Abklärungen, Gespräche sowie die Konzeptentwicklung im Bereich Kinderwohngruppe und Entlastungsangebote sind weitgehend abgeschlossen. Die erarbeiteten Grundlagen zusammengefasst im Grobkonzept werden derzeit inhaltlich auch noch extern überprüft. Dieser Schritt erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen zu erwartenden Kosten, um eine fundierte fachliche und wirtschaftliche Beurteilung sicherzustellen.

zu Frage 2:

Der Bedarf für ein entsprechendes Angebote im Inland wurde erhoben und als grundsätzlich vorhanden bestätigt. Eine konkrete zahlenmässige Ausdifferenzierung sowie die abschliessende Bewertung stehen jedoch noch unter Vorbehalt, da noch eine vertiefte fachliche und wirtschaftliche Prüfung erfolgen soll. Diese dient dazu, die erhobenen Bedarfe fundiert zu validieren und in eine belastbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage zu überführen.

zu Frage 3:

Die Besichtigungen und Prüfungen von Einrichtungen in der Schweiz und Vorarlberg haben gezeigt, dass der Bedarf an entsprechenden Plätzen auch in den Nachbarstaaten vorhanden ist und weiter zunimmt. Die bestehenden Wohngruppenangebote sind überwiegend ausgelastet. Zudem wurde deutlich, dass der Betreuungsaufwand in diesen Einrichtungen sehr hoch ist, da in vielen Fällen faktisch eine intensive 1:1‑Betreuung erforderlich ist, was sich entsprechend in einem hohen Kostenniveau niederschlägt.

zu Frage 4:

Auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Einzelkonzept vertieft ausgearbeitet und weiter konkretisiert. Dabei konnten wichtige Grundlagen und zentrale Fragestellungen geklärt werden. Dieses Konzept wird nunmehr im Hinblick auf seine Finanzierbarkeit wie auch auf seine Fähigkeit, sich flexibel und bedarfsgerecht in die bestehende Versorgungslandschaft einzufügen und langfristig auf den Bedarf reagieren zu können, evaluiert.

zu Frage 5:

Als nächste Schritte sind vertiefte finanzielle und inhaltliche Abklärungen vorgesehen. Parallel dazu werden die Umsetzungsmöglichkeiten konkreter geprüft sowie potenzielle Kooperationen ausgelotet. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine tragfähige Entscheidungsbasis zu schaffen und die weiteren Schritte zeitnah festzulegen.


Frage der Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher

Manuela Haldner-Schierscher, FL-Landtagsabgeordnete.

Bedarfsplanung im ärztlichen Bereich

Die Regierung hat in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die bestehende Bedarfsplanung im Bereich der Grundversorgung überprüft und Anpassungen beziehungsweise Lockerungen geprüft werden. Insbesondere wurde verschiedentlich auf die Herausforderungen bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowie auf die Notwendigkeit einer zeitgemässen Ausgestaltung der Zulassungsregelungen hingewiesen.

Bislang liegen dem Landtag jedoch keine näheren Informationen über den aktuellen Stand dieser Arbeiten, die geplante Ausrichtung einer Reform oder einen möglichen Zeitplan vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden fünf Fragen.

Fragen

  1. Welche konkreten Arbeitsschritte zur Überprüfung beziehungsweise Anpassung der ärztlichen Bedarfsplanung wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen?
  2. Zu welchen Aspekten der bestehenden Bedarfsplanung sieht die Regierung heute einen Anpassungsbedarf und bei welchen Aspekten hält sie am bestehenden System fest?
  3. Liegen der Regierung bereits fachliche oder rechtliche Grundlagen vor, die eine Anpassung der Bedarfsplanung ermöglichen würden? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung daraus?
  4. Bis wann wird die Regierung dem Landtag die Ergebnisse der laufenden Arbeiten beziehungsweise einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen?
  5. Falls die Regierung keinen Zeitpunkt für die Vorlage der Ergebnisse nennen kann: Welche Voraussetzungen müssen aus ihrer Sicht noch erfüllt werden und bis wann rechnet sie damit, dass diese vorliegen?

Beantwortung durch
Regierungsrat Emanuel Schädler

zu Frage 1:

Die Regierung hat die Liechtensteinische Ärztekammer (LAEK) und den Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) bereits kurz nach Beginn der Legislatur beauftragt, die Bedarfsplanung in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie, Grundversorgung sowie Gynäkologie und Geburtshilfe zu überprüfen und anzupassen. Ziel war es, bestehende Rekrutierungshindernisse zu beseitigen oder zumindest zu verringern und dadurch die Besetzung offener Bedarfsstellen zu erleichtern. Kurz vor Jahresfrist haben die Verbände dem Ministerium einen Vorschlag unterbreitet, der in dieser Form nicht umsetzbar gewesen wäre. Aus Sicht des Ministeriums wären dadurch zu viele Stellen ohne klare Bedarfsnachweise geschaffen worden. In weiteren Gesprächen sucht die Regierung nun mit den Verbänden gangbare Lösungen, die eine Flexibilisierung des Systems – also Anpassungsfähigkeit auf aktuelle Bedürfnisse – statt einer einseitigen Öffnung ermöglichen. Dabei sollen sowohl die geographische Verteilung als auch die Altersstruktur der Ärzteschaft berücksichtigt werden. Hier nähert man sich nun Schritt für Schritt an, womit die Regierung davon ausgeht, dass gute Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden können.

zu Frage 2:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die ärztliche Bedarfsplanung gem. Art. 16b KVG von LAEK und LKV gemeinsam erstellt wird und die Regierung diese im Anschluss zu genehmigen hat. Die Regierung kann mittels Verordnung Vorgaben zum Inhalt der Bedarfsplanung machen oder diese mittels Verordnung erlassen, sofern die Verbände keine Einigung erzielen. Die ärztliche Bedarfsplanung fällt daher primär in den Zuständigkeitsbereich von LAEK und LKV. Eine Änderung der Zuständigkeit bedürfte einer Gesetzesanpassung. Hiervon hat die Regierung bis anhin Abstand genommen, da sie grundsätzlich einen konsensualen Weg mit den Verbänden gehen möchte. Ein Vorgehen mit der Brechstange würde dem Miteinander und dem gesamten System mehr schaden als nützen.

Generell sieht das Ministerium jedoch Anpassungs- bzw.- Verbesserungsbedarf bei den Vorgaben zur Ausübung und Auslastung von Bedarfsplanungsstellen oder aber auch beim Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Dieses sollte transparenter ausgestaltet und einem möglichst breiten Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollten die bestehenden, von den Verbänden vereinbarten Reihungs- und Vergabekriterien kritisch überprüft werden.

So werden beispielsweise derzeit Bewerberinnen und Bewerber, die eine Praxisübernahme zusichern und bereits zuvor als  Arzt oder Ärztin in praktischer Weiterbildung, als Vertretung oder als angestellte Ärztin beziehungsweise angestellter Arzt in einer Praxis tätig waren, im Vergabeverfahren teilweise stark begünstigt. Dies kann zwar Vorteile im Hinblick auf die Kontinuität der Versorgung und die Nachfolgeplanung mit sich bringen, birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr, den Bewerberkreis unnötig einzuschränken und den Wettbewerb um die bestgeeignete Besetzung einer Bedarfsstelle zu reduzieren. Es sollte daher der Grundsatz gelten, dass Bedarfsplanungsstellen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung dienen und nicht als wirtschaftlich handelbares Gut betrachtet werden dürfen.

zu Frage 3:

Siehe Antwort auf Frage 2.

zu Frage 4 und 5:

Das Ministerium, LKV und LAEK haben sich nach diesem Prozess darauf geeinigt, dass das Ministerium verstärkt bei der Besetzung der offenen Bedarfsstellen hinzugezogen wird. Dabei konzentriert man sich auf die punktuelle Suche nach Lösungen für einzelne Herausforderungen. Somit kann kein fixer Anfangs- und Endpunkt eines «grossen Wurfes» genannt werden, sondern es wird in einer rollenden Planung dafür gesorgt, dass die Bevölkerung medizinisch adäquat versorgt wird.


Frage der Abgeordneten Carmen Heeb-Kindle 

Abgeordnete Carmen Heeb-Kindle

Langfristige Sicherung der kinderärztlichen Versorgung in Liechtenstein

Die kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein ist seit längerer Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die Regierung bezeichnete die Situation im Oktober 2025 als unzureichend und kündigte verschiedene Massnahmen an, darunter die Schaffung eines pädiatrischen Angebots am Liechtensteinischen Landesspital. Gleichzeitig steht Ende 2026 die Pensionierung eines Kinderarztes bevor und die langfristige Sicherung von Praxisnachfolgen bleibt eine Herausforderung.

Vor diesem Hintergrund richte ich folgende Fragen an die Regierung:

Fragen

  1. Weshalb konnte die ursprünglich für 2026 angekündigte Einführung einer kinderärztlichen Versorgung am Liechtensteinischen Landesspital bislang nicht erfolgen, welche Hindernisse bestehen aktuell und mit welchem verbindlichen Zeitplan rechnet die Regierung heute?
  2. Seit wann ist der Regierung bekannt, dass bei den bestehenden Kinderarztpraxen Nachfolgeregelungen erforderlich werden und welche konkreten Massnahmen wurden seither zur Sicherung dieser Nachfolgen ergriffen?
  3. Wie hoch ist der Anteil der in Liechtenstein kinderärztlich behandelten Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins und welche Auswirkungen hätte ein deutlicher Rückgang dieser Patientenzahlen auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Kinderarztpraxen?
  4. Welche Massnahmen verfolgen der Liechtensteinische Krankenkassenverband und die Liechtensteinische Ärztekammer, um Medizinstudierende frühzeitig für die Fachrichtung Pädiatrie sowie für eine spätere Tätigkeit in Liechtenstein zu gewinnen und welche Erfolge konnten damit bisher erzielt werden?
  5. Hat die Regierung geprüft, ob die heutigen Tarif- und Vergütungsstrukturen ausreichend sind, um die Tätigkeit als Kinderärztin oder Kinderarzt in Liechtenstein langfristig attraktiv zu halten?

Beantwortung durch
Regierungsrat Emanuel Schädler

zu Frage 1:

Die Verhandlungen und die Planung des Projekts mit den Projektpartnern haben neue Herausforderungen hervorgebracht. So birgt einerseits das System «Shop in Shop» rechtliche Herausforderungen, andererseits haben auch die Projektpartner gewisse Vorstellungen. Grundsätzlich wurde diese Lösung am LLS angedacht, da die Besetzung der Bedarfsstelle im Bereich der Pädiatrie nicht durch den Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und die Liechtensteinische Ärztekammer erfolgt(e). Es zeichnet sich allerdings ab, dass nunmehr eine Lösung für eine zeitnah anstehende Pensionierung im Pädiatriebereich gefunden werden konnte. Auch hat das Ministerium zu Beginn des Jahres ein Stelleninserat für den Bereich der Pädiatrie geschaltet und es haben sich mehrere interessierte Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Mit LKV und Ärztekammer wurde vereinbart, dass bis 2028 zwei 100% OKP-Stellen im Bereich der Pädiatrie im Inland besetzt werden. In Anbetracht dieser Entwicklungen und mit Blick auf die Herausforderungen des Pilotprojektes am LLS stellt sich aktuell die Frage nach der Weiterführung des Pilotprojektes.

zu Frage 2:

Die Regierung hat die Ärztekammer und den LKV bereits kurz nach Beginn der Legislatur beauftragt, die Bedarfsplanung unter anderem im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin zu überprüfen und anzupassen. Ziel war es, bestehende Rekrutierungshindernisse zu beseitigen oder zumindest zu verringern und dadurch die Besetzung offener Bedarfsstellen zu erleichtern. Die vorgesehene Anpassung der Bedarfsplanung wurde jedoch aufgrund der Vorstellung der Verbände, mehrere Bedarfsstellen neu zu schaffen, nicht umgesetzt.

Das von der Ärztekammer vorgebrachte Argument eines generellen Fachkräftemangels konnte das Ministerium zudem durch eine von ihm veranlasste Ausschreibung im Bereich der Pädiatrie sowie die darauf eingegangenen Bewerbungen relativieren. Die Ausschreibung hat gezeigt, dass grundsätzlich Interesse an einer Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in Liechtenstein besteht.

Die Besetzung von Bedarfsstellen obliegt gemäss den Bestimmungen des KVG jedoch der Ärztekammer und dem LKV. Das Ministerium hat gegenüber der Ärztekammer und dem LKV bereits schriftlich festgehalten, dass im Falle einer ausbleibenden Besetzung der Pädiatrie-Bedarfsstelle die Regierung gemäss Art. 16b lit. 6a KVG die Besetzung der Stelle selbst vornehmen wird. LKV und Ärztekammer haben zwischenzeitlich informell mitgeteilt, dass für eine bevorstehende Pensionierung im Bereich der Pädiatrie voraussichtlich eine Nachfolgelösung gefunden werden konnte. Zudem hat das Ministerium gegenüber der Ärztekammer und dem LKV wiederholt klargemacht, dass die Sicherstellung der medizinischen Versorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit gewährleistet sein muss. Es erwartet daher von den zuständigen Akteuren, dass offene Bedarfsstellen zeitnah im Inland besetzt und notwendige Nachfolgeregelungen rechtzeitig umgesetzt werden.

zu Frage 3:

Die Ärztekammer und der LKV verfügen über keine belastbaren Daten zum Anteil der in Liechtenstein kinderärztlich behandelten Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins. Den Verbänden ist jedoch bekannt, dass einzelne Kinderarztpraxen nach eigenen Angaben einen vergleichsweise beachtlichen Anteil von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz betreuen.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass auch Kinder mit Wohnsitz in Liechtenstein regelmässig kinderärztliche Leistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen. In welchem Umfang sich diese grenzüberschreitenden Patientenströme gegenseitig ausgleichen, lässt sich mangels entsprechender Datengrundlagen nicht abschliessend beurteilen.

Unter der Annahme, dass künftig keine Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz mehr in Liechtenstein behandelt würden, wäre bei einzelnen Praxen grundsätzlich mit spürbaren Umsatzeinbussen zu rechnen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Ausfälle durch eine vermehrte Inanspruchnahme liechtensteinischer Kinderarztpraxen durch in Liechtenstein wohnhafte Kinder kompensiert würde.

Da die Kapazitäten der pädiatrischen Versorgung sowohl in Liechtenstein als auch in den angrenzenden Regionen der Schweiz sehr gut ausgelastet sind, ist insgesamt davon auszugehen, dass die Versorgungssysteme beiderseits des Rheins einander stützen und ergänzen.

zu Frage 4:

Seitens der Ärztekammer wird es als nicht realistisch eingeschätzt, Studenten gezielt in eine bestimmte Fachrichtung lenken zu können. Erfolgsversprechender erachtet die Ärztekammer eine frühzeitige Kontaktaufnahme und regelmässigen Austausch mit Studenten einer Fachrichtung, um diese für eine spätere Tätigkeit in Liechtenstein gewinnen zu können. Die Ärztekammer pflegt nach eigenen Angaben seit vielen Jahren einen engen Austausch mit Medizinstudenten und dieser Austausch sei seit der Pandemie nochmals intensiviert worden. Der Austausch mit Medizinstudenten sowie Ärzten in Weiterbildung erfolge kontinuierlich mit dem Ziel, auch künftig ausreichend qualifizierte Fachkräfte für den Gesundheitsstandort Liechtenstein zu gewinnen.

Im Hinblick auf die Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin und Pädiatrie informierte die Ärztekammer das Ministerium, dass sie derzeit Gespräche mit der Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM) führe. Die Stiftung ermöglicht Praxisassistenzen in Hausarztpraxen sowie kinder- und jugendmedizinischen Praxen, welche als Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung anerkannt werden. Diese in der Regel drei bis sechs Monate dauernden Praxisassistenzen sollen angehenden Fachärzten frühzeitig die Tätigkeit in der ambulanten Grundversorgung näherbringen und sie für eine spätere Tätigkeit ausserhalb grosser Spitalzentren gewinnen.

Das Programm wird in der Schweiz erfolgreich umgesetzt und die Stiftung hat signalisiert, dass auch für Liechtenstein ein bis zwei entsprechende Weiterbildungsstellen unterstützt werden könnten. Die Ärztekammer wird die Gespräche mit der Stiftung weiterführen.

Das Ministerium hat seit Beginn der Legislatur mehrfach gegenüber den Verbänden festgehalten, dass die Besetzung der offenen Bedarfsstellen zeitnah zu erfolgen hat und sieht beim Ausschreibungs- und Vergabeverfahren Verbesserungspotential. Nicht erfolgende Besetzungen von offenen Bedarfsstellen können nicht einzig auf den Fachkräftemangel zurückgeführt werden.

zu Frage 5:

In Liechtenstein ist im Bereich der ambulanten ärztlichen Tarife gemäss Art. 16 Abs. 3 KVG die geltende gesamtschweizerische Tarifsituation anzuwenden. Mögliche Abweichungen auf Verordnungsebene wurden vom Landtag gemäss den Begleitmaterialien eng gefasst. Daher ist der eigenständige Gestaltungsspielraum sehr begrenzt und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vereinbarung oder Festlegung des Taxpunktwertes. Erfolgt allerdings in der Schweiz die (gezielte) tarifliche Besserstellung eines Fachbereichs, so wirkt diese automatisch auch in Liechtenstein.

Es ist zu beachten, dass die Tarif- und Vergütungsstrukturen lediglich einen von mehreren Faktoren darstellen, welche die Attraktivität eines Fachgebiets beeinflussen. Ebenso entscheidend sind beispielsweise die Arbeitsbedingungen, die administrativen Rahmenbedingungen oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.