Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 sind über 6 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, die hauptsächlich in Europa Schutz gesucht haben. Zusätzlich soll es rund 6,3 Millionen Binnenvertriebene geben. Über 90 Prozent der Geflüchteten wurden in Europa aufgenommen.

Mit über einer Million registrierten Ukrainern ist Deutschland eines der Hauptaufnahmeländer. Bei einer Gesamtbevölkerung von insgesamt 83,5 Millionen beträgt der Anteil der in den vergangenen Jahren aufgenommenen Ukrainer in Deutschland also knapp 1,2 Prozent. Laut Statusbericht der Regierung zu den Asyl- und Schutzsuchenden haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges 1494 Personen aus der Ukraine in Liechtenstein ein Schutzgesuch gestellt.

Per 29. April 2026 hielten sich 917 Ukrainer in Liechtenstein auf, wovon 901 Personen einen gültigen Schutzstatus S haben, was etwa 2,2 Prozent der Gesamtbevölkerung Liechtensteins (rund 41›000) entspricht. 202 der anwesenden Schutzsuchenden sind minderjährig. Von den Kindern und Jugendlichen wurden 136 regulär eingeschult, 25 besuchen eine sogenannte IK-DaZ-Klasse (Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache). Auch sei erwähnt, dass in den vergangenen Jahren bereits 568 Schutzsuchende aus der Ukraine Liechtenstein wieder verlassen haben.

 

Flur im Asylzentrum Eschen

 

Kritik am bestehenden Asylverfahren
Im internationalen Vergleich steht Liechtenstein ausserordentlich gut da. Das Land kommt seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen vorbildlich nach, hat es doch prozentual überdurchschnittlich vielen Flüchtlingen aus der Ukraine den Schutzstatus gewährt.

Es verwundert nicht, dass solche Zahlen Widerstand und kontroverse Diskussionen auslösten. Besonders dezidiert üben Anhänger und Vertreter der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) Kritik am Asylverfahren. Die Partei gilt international als nationalkonservativ oder oft auch rechtspopulistisch. Im September 2025 vertraten die DpL im Landtag die Ansicht, Liechtenstein habe in dieser Angelegenheit genug getan und forderte eine neue Strategie anstelle der «Willkommenskultur». In der Bevölkerung drückt man sich oft um einiges deftiger aus. Die schutzsuchenden Ukrainer seien doch gar keine «echten» Flüchtlinge, sondern bestenfalls Wirtschaftsflüchtlinge, die das liberale Asylrecht ausnutzen. Die Gegenseite findet dagegen, dass das Boot nicht voll sei und es Liechtenstein gut anstehe, Geflohenen weiterhin Schutzstatus zu gewähren.

Die jüngsten Kontroversen in dieser Angelegenheit entzündete sich am Neubau einer Unterkunft für rund 70 Personen in Eschen. Nachdem über 94 Prozent der zur Verfügung stehenden Unterkünfte belegt waren, entschloss sich die Regierung und die Gemeinde Eschen zum Ausbau eines privaten Gebäudes im Industriegebiet. Oberflächlich betrachtet ging es vor allem um die Umzonierung der Liegenschaft. Im Gebäude sollen lediglich Ukrainer untergebracht werden und dies nur so lange, wie weiterer Wohnraum benötigt wird. Unter der Oberfläche wird kritisiert, dass extra und ausschliesslich für die ukrainischen Flüchtlinge neue Unterkünfte geschaffen werden.

Zumindest indirekt wird auch kritisiert, dass ukrainische Flüchtlinge eine Sonderbehandlung erfahren, weil ihnen als Gruppe Schutzstatus S gewährt wird, ohne dass sie das «normale» Asylverfahren durchlaufen müssten. Dabei hat sich die Regierung bewusst für die vorübergehende Schutzgewährung entschieden, um das Verfahren pragmatisch zu gestalten und handhabbar zu machen. Würde die Schutzgewährung beendet oder beschränkt, könnten Ukrainer einzeln Asylgesuche stellen. Der Aufwand für Regierung und Verwaltung wäre um einiges grösser, nicht zuletzt, weil eine Wegweisung von Asylsuchenden in vielen Fällen als weder zulässig noch zumutbar gilt.

Zweifelsohne ist die Zahl der Schutzsuchenden im Verhältnis zur Einwohnerzahl gross, was die Infrastruktur des Landes fordert. Trotzdem stösst die pragmatische, mit den Nachbar- und anderen europäischen Ländern abgestimmte Vorgehensweise der Regierung im Landtag und in grösseren Teilen der Bevölkerung auf breite Unterstützung. Die Volksvertreter im Landtag waren sich einig und bekräftigten, dass es richtig sei, dass Liechtenstein seiner humanitären Tradition folge und Schutzsuchende menschlich behandle.

 

Hochemotionale Diskussion trotz grundsätzlicher Einigkeit
Es mag deshalb verwundern, dass die Diskussionen trotz grundsätzlicher Einigkeit oft sehr emotional geführt werden. Die Gründe für die hohe Emotionalität der Debatte im Zusammenhang mit den zahlreichen Asyl- und Schutzsuchenden sind weltanschaulicher Natur. Am besten lassen sich die unterschiedlichen Standpunkte gesinnungs- oder verantwortungsethisch betrachten und verstehen.

Die Gesinnungsethik argumentiert im Grunde aus tiefen christlichen und sozialen Überzeugungen. Laut Matthäus 25, 41-46 verkündete Jesus, dass man für ihn getan habe, was man für einen der Geringsten seiner Brüder oder Schwestern getan habe. Verflucht sei und ins Feuer komme hingegen, wer ihm nichts zu essen gegeben habe, als er hungrig war; wer ihm nichts zu trinken gab, als er durstig war, oder ihn nicht aufgenommen habe, als er fremd war, usw.

Gewiss stufen die meisten die christliche Lehre als sehr radikal ein. Trotzdem lebt die entsprechende Überzeugung in der Gesinnungsethik weiter. So sucht ein gesinnungsethisch motivierter Mensch keine bestimmten Kriterien für die Anerkennung von Asyl- oder Schutzsuchenden. Konkret wird beispielsweise kein Unterschied gemacht zwischen Wirtschaftsflüchtlingen oder politisch Verfolgten. Gemäss Gesinnungsethik haben grundsätzlich alle Einreisenden ein Recht auf Aufnahme, auf Schutz und Sicherheit. Gesinnungsethisch denkende Menschen anerkennen demnach, dass niemand grundlos seine Heimat verlässt. Die Migrationsgründe gelten in jedem Fall als nachvollziehbar und verständlich. Auch wenn formell kein Menschenrecht auf Einwanderung besteht, akzeptieren Gesinnungsethiker die Hilfspflicht bedingungslos. Was andere als naive oder realitätsferne «Willkommenskultur» kritisieren, beruht für in der Gesinnungsethik einfach auf Gastlichkeit und Hilfsbereitschaft. Diese (aner-)kennt keine Kapazitätsgrenzen.

Sicherheit nur im Ausland
Im Vergleich zu den Gesinnungsethikern denken und handeln Verantwortungsethiker abwägend und pragmatisch. Verantwortungsethisch argumentiert, sind die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen massgebend. Dabei werden unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme von Schutzbedürftigen in Betracht gezogen. Es wird gesehen und akzeptiert, dass Ukrainer primär aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskrieges ins Ausland flüchten, um ihr Leben zu schützen und der Kriegsgewalt zu entkommen. Hauptgründe für die Fliehenden sind die Zerstörung der Infrastruktur, Angst vor Kampfhandlungen, Perspektivlosigkeit sowie die Vermeidung von Wehrdienst. Besonders Familien mit Kindern fliehen, um Sicherheit zu finden. Zerstörte Städte ohne Wasser-, Strom- und Gasversorgung machen ein normales Leben unmöglich. Junge Männer fliehen, da sie nicht als «Kanonenfutter» an der Front dienen wollen oder die Bedingungen der Mobilisierung (oft als nicht transparent empfunden) ablehnen.

In diesem Zusammenhang erschütterten jüngst Medienberichte in der Ukraine die Bevölkerung. Unabhängige Journalisten hatten aufgedeckt, dass die Soldaten an der Front nicht nur um ihr Leben bangen und kämpfen mussten. Vielfach wurden sie von den eigenen Vorgesetzten schlecht behandelt und kamen teilweise ausgehungert und allgemein schlecht versorgt aus dem Kampfgebiet zurück. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyi setzte ein deutliches Zeichen, als er sich nach Einmarsch der russischen Truppen im Februar 2022 weigerte, aus der Ukraine wegzugehen. Dies signalisierte den Verteidigungswillen und die Kampfbereitschaft der Ukrainer. Umso tragischer erscheint deshalb, dass die Kampfbereitschaft der Ukrainer aufgrund von Misshandlung und Vernachlässigung der eigenen Truppen gesunken ist.

Gesinnungsethik vs. Verantwortungsethik
Viele Geflüchtete, oft Frauen mit Kindern, suchen im Ausland ein stabileres Umfeld, da ihre Ehemänner im Kriegsdienst sind. Neben dem Krieg zwingt die schlechte wirtschaftliche Lage Menschen zur Ausreise. Wirtschaftliche Not oder Armut anerkennen verantwortungsethisch denkende Menschen allerdings ausdrücklich nicht als Asylgrund. Infrage gestellt wird insbesondere auch, dass Personen mit Schutzstatus S Liechtenstein kurzzeitig verlassen und ihre Heimat besuchen dürfen,
z. B. wenn es in der Familie zu einem Todesfall gekommen ist oder der Ehemann auf Kriegsurlaub von der Front zurückkommt. Wer die Heimat, aus der er geflohen ist, besuchen kann, ist für die Gegner des bestehenden Asylverfahrens nicht schutzbedürftig.

Forderung nach mehr Transparenz
Der Unmut über die Schutzsuchenden aus der Ukraine wächst immer wieder aus Detailfragen zum ganzen Verfahren. Sowohl im Landtag als auch in der Bevölkerung Liechtensteins wird etwa bemängelt, dass die Regierung (zu) wenig transparent handle. Dabei kommunizieren Regierung und Behörden unerwartet offen und regelmässig. Wöchentlich wird ein Statusbericht veröffentlicht, aus dem genau ersichtlich ist, wie viele Asyl- und Schutzgesuche eingegangen sind oder wie viele Kinder und Jugendliche in die Schule gehen etc. Mit einem Faktenblatt hat das Ausländer- und Passamt im März den Schutzstatus S ausführlich erklärt. Darin wurde die Bevölkerung ausführlich über den Wohnraum für Schutzsuchende in Kollektivunterkünften und andere Leistungen, die für Schutzsuchende erbracht werden, informiert.

Wer dachte, dass Schutzsuchende grosszügig umsorgt und einfach mit allem Notwendigen versorgt werden, kann Genaueres erfahren. So werden Asyl- und Schutzsuchende angehalten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihr Einkommen geht auf ein separates Konto und wird von der Flüchtlingshilfe verwaltet. Geld für die Fürsorgeleistungen sowie Taschengeld wird diesem Lohn entnommen. Zusätzlich bekommen erwerbstätige Asyl- oder Schutzsuchende 20 Prozent ihres Nettolohnes als so genannte Motivationsprämie ausbezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit der sogenannten 2/3-Lösung. Demnach bekommen die Schutzsuchenden zwei Drittel ihres Nettolohnes, müssen dafür aber selbst eine Unterkunft mieten und den eigenen Lebensunterhalt bestreiten.

Laut Angaben des Ausländer- und Passamtes befanden sich im März 69 Personen in der 2/3-Lösung. Zwölf Personen, davon zehn Ukrainer mit Schutzstatus, absolvieren derzeit eine Berufslehre, und rund ein Drittel der registrierten Schutzbedürftigen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in den Branchen Industrie/Produktion, Gastronomie, Automobil, Reinigung, Pflege, Sicherheit oder Landwirtschaft erwerbstätig.

Schutzsuchende haben weitere Bedingungen zu erfüllen. Bei der Einreise müssen sie ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.

Vorhandene Vermögenswerte werden sichergestellt. Schutzsuchende, die mit dem Auto anreisen, müssen ihr Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist einlösen und erhalten ein Liechtensteiner Kennzeichen. Innerhalb von zwölf Monaten muss auch der Führerschein ausgetauscht werden. Für den Liechtensteiner Führerschein muss eine Fahrprüfung bzw. eine Kontrollfahrt bestanden werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit eigenen Fahrzeugen (Versicherungen, Steuerabgaben usw.) haben die Schutzsuchenden selbst zu tragen.

Hilfe und Unterstützung wird den Asyl- und Schutzsuchenden also nicht einfach hinterhergeworfen, wie manche vielleicht meinen. Der Schutzstatus S wird nach festen Regeln gewährt. Liechtenstein handelt grosszügig, aber mit Bedacht auf die gewiss nicht unbeschränkten Möglichkeiten eines Kleinstaates.