Leserbrief Gabriele Haas, Ruggeller Strasse 32, Gamprin-Bendern und Horst Erne, Landstrasse 92, Triesen, «Initianten eGD-Gesetzesinitiative 2023/2024»

 

Am 15. April 2026 widmete das Vaterland die Titelschlagzeile dem Elektronischen Gesundheitsdossier (eGD). In diesem Beitrag erfährt man u. a., dass aktuell nur ca. fünf Prozent der eGD aktiv genutzt werden. Eine schwache Bilanz in drei Jahren.

Bekanntlich wurde das eGD per «Opt-out» eingeführt; jeder Versicherte wurde vom Staat mit einem eGD zwangsbeglückt. Man erinnere sich an die Argumente der eGD-Gesetzesinitiative für ein «Opt-in», die eine explizite Zustimmung zum eGD verlangte. Der knappe Volksentscheid ist zu akzeptieren. Dennoch möchten wir daran erinnern, dass bereits damals die Folgen einer Zwangsbeglückung bekannt waren. Opt-out-Systeme erzeugen eine «passive Teilnahme».

Politisch gesehen kann dies als legitimatorischer Kurzschluss gesehen werden, wenn der Verbleib im System als Zustimmung gewertet wird. Die Menschen haben nicht zugestimmt, sondern nicht aktiv widersprochen. Was rechtfertigt die Existenz eines Systems mit derart geringer Akzeptanz? Der Ex-Gesundheitsminister zog es vor, die Initianten der Falschaussage zu bezichtigen, anstatt fair auf vorgebrachte Argumente einzugehen. Diese Art von Politik hat entsprechende Folgen. Bereits Cicero meinte, dass du ernten wirst, wie du säest. In der Privatwirtschaft müssen die Folgen des eigenen Tuns selbst getragen werden. In der Politik wird kurzerhand in die Staatskassa gegriffen und nachgebessert. Eine App soll die eGD-Akzeptanz optimieren. Wirklich? Man bedenke, dass hochsensible Gesundheits- und Gen-Daten macht- und wertvoll sind. Solche Daten sind bei Cyberkriminellen begehrt. Hackerangriffe im Gesundheitswesen sind mittlerweile keine Seltenheit.

Es scheint, als bekäme das kranke Gesundheitssystem die falsche Therapie. Das eGD wird grundlegende Probleme im Gesundheitssystem nicht lösen. Zielführender wäre, das hart arbeitende Gesundheitspersonal besser zu entlöhnen. Spannenderweise fehlt dafür das Geld – für die Digitalisierung hingegen nicht.