Leserbrief von Silvio Bühler, Gruabastrasse 14, Triesenberg

 

Schon zweimal habe ich einem Mann aus Sri Lanka zu einem Praktikum (Erntehelfer) verholfen. Meine Frau und ich hätten dem Mann Kost und Logis gewährt, damit er ein paar Franken mehr mit nach Hause nehmen hätte können. Der Erntehelferlohn liegt bei CHF 1900 abzüglich Kost und Logis, somit CHF 1’000.

Wegen eines seit 2019 andauernden Nachbarstreits wurde der Mann von einem Nachbarn mit den willkürlichsten Anzeigen bombardiert. Diese wurden in seinem Strafregisterauszug, welcher im Frühjahr 2025 beim Ausländer und Passamt (APA) eingereicht wurde, unter ‚PENDENT‘ vermerkt. Willkürliche Anzeigen in einem Strafregister-Auszug zu vermerken, ist in unseren Breitengraden ausgeschlossen. Das APA lehnte die Einreisebewilligung im Frühling 2025 ab.

Im Dezember 2025 fand dann endlich eine Gerichtsverhandlung statt, worauf ein Strafreg.-Auszug ohne Fehl und Tadel ausgestellt wurde. Somit konnte dem APA dieses Jahr ein makelloser Strafreg.-Auszug vorgelegt werden. Jetzt soll auch noch nachgewiesen werden, dass dieser Auszug makellos ist. Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden. «Die Aussichten für den Erhalt einer Einreisebewilligung sind nicht erfolgversprechend», war seitens des APA  zu erfahren.

Aufgrund dieser Aussage wird der betreffende Bauer keinen Antrag stellen und dafür CHF 600 bezahlen. Ganz anders schaut es bei Flüchtlingen, Asyl- und Schutzsuchenden aus. Diese brauchen keinen Strafreg.Auszug, vermutlich nicht einmal einen Reisepass, wenn dieser weggeworfen wurde, um die wahre Identität zu verschleiern. Sind sich Regierung, Landtag und APA sicher, dass unter diesen Personen keine Einbrecher, Vergewaltiger, Messerstecher oder gar Mörder importiert werden?

Hereinspaziert, wir bezahlen euch die Wohnung die Krankenkasse, den Zahnarzt, das Busabo, etc. Zudem gibt es noch Einkaufsgutscheine und Sachleistungen. Mit den Bargeldzahlungen fahren dann die «Schutzsuchenden» in das Land, von welchem sie angeblich Schutz suchen, auch noch in die Ferien.