Parteibühne des Vorstands der Frauen in der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) 

Beim Thema Gleichstellung haben wir in Liechtenstein vieles erreicht. Dank Frauen und Männern, die sich mutig, oft auch gegen Widerstand, für die Rechte der Frauen eingesetzt haben. Dass Liechtensteinerinnen wählen können, ihr Bürgerrecht bei Heirat mit einem Ausländer nicht mehr verlieren und dieses auch an ihre Kinder weitergeben können, ist heute selbstverständlich.

Die Initiative zur Fristenlösung ist für uns ein wichtiges Thema. Für uns steht dabei ein Grundsatz im Mittelpunkt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Dieses besagt, dass Frauen selbst über ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Lebensplanung entscheiden können. Dazu gehören auch reproduktive Rechte, etwa der Zugang zu Verhütungsmitteln und zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen. Wir sind deshalb überzeugt, dass Frauen das Recht haben müssen, in einer frühen Phase der Schwangerschaft eigenverantwortlich und gut informiert über diese Frage zu entscheiden.

Neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gilt aber auch der Schutz des ungeborenen Lebens. Beides soll gegeneinander abgewogen werden. Dieses ethische Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz ist gesellschaftlich und rechtlich sensibel. Unterschiedliche Überzeugungen verdienen dabei Respekt.

In vielen Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt. Aktuell ist in Liechtenstein eine solche Fristenlösung nur im Ausland möglich. Ein Schwangerschaftsabbruch im Inland ist verboten und strafbar. Zudem dürfen keine umfassenden Informationen und Beratungen zu Schwangerschaftsabbrüchen von Ärztinnen und Ärzten im Inland bereitgestellt werden. Dabei sind gerade solche Beratungen essenziell, um Frauen in einer oft belastenden Situation über rechtliche, medizinische und psychosoziale Aspekte zu informieren. Die bestehende Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im liechtensteinischen Strafrecht führt zur Tabuisierung ungewollter Schwangerschaften und zur Stigmatisierung der betroffenen Frauen.

Als Frauen wissen wir, dass Entscheidungen rund um eine Schwangerschaft oft mit grossen persönlichen, gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Herausforderungen verbunden sind. Solche komplexen Lebenssituationen lassen sich nicht durch Strafrecht lösen. Stattdessen braucht es Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Frauen.

Es ist an der Zeit, diese Situation zu ändern. Der Vorstand der Frauen in der FBP unterstützt deshalb die Initiative zur «Fristenlösung» für Liechtenstein.