Wichtige Entwicklungsschritte für
die lokale Wirtschaft
Nach Jahren des Stillstands treibt die Gemeinde Balzers die räumliche Entwicklung im Gebiet Donatsbündt voran und hat eine Teilrevision des Zonenplans beschlossen. Die Anpassung umfasst die Einzonung von 2.1 Hektaren in die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszone (IGDL), 0.3 Hektaren in die Freihaltezone (F) sowie 0.2 Hektaren in die Landwirtschaftszone (LW 1). Bislang waren diese Flächen dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen.
Seit bald 30 Jahren hat in Balzers keine solche Einzonung mehr stattgefunden. Der Gemeinde ist mit der Erweiterung der Bauzone ein wichtiger Schritt für die künftige Entwicklung des Gewerbes und der Industrie in Balzers gelungen. Sie reagiert mit dieser Erweiterung auf den zunehmenden Bedarf an Arbeitszonenreserven. Zum einen stehen Balzers nur noch begrenzte Flächen in der IGDL zur Verfügung.
Zum anderen hat die INFICON AG folgendes Commitment zum Standort Balzers abgegeben: INFICON gibt die Absicht bekannt, ein angrenzendes Grundstück neben dem aktuellen Standort in Balzers zu sichern, um langfristiges Wachstum und eine Erweiterung der Produktionskapazitäten zu ermöglichen. Nach einer umfassenden Bewertung mehrerer Standorte erwies sich Balzers als optimale strategische Wahl für die zukünftigen Aktivitäten von INFICON. Der Grundstückserwerb wird die steigende Nachfrage, die Konsolidierung der Produktionsaktivitäten und die operative Effizienz unterstützen.
Die Sicherung von Entwicklungsspielräumen für bestehende Unternehmen sowie die Schaffung von Reserven für weitere Betriebe sind für die wirtschaftliche Zukunft der Gemeinde von zentraler Bedeutung. Durch die Einzonung der 2.1 Hektaren entstehen erneut attraktive Entwicklungsmöglichkeiten im Arbeitszonenbereich.
Im Rahmen der Vorprüfung hat das Amt für Hochbau und Raumentwicklung (AHR) mit Schreiben vom 19. August 2025 eine positive Stellungnahme zur geplanten Zonenplanänderung abgegeben und lediglich Hinweise zu geringfügigen Anpassungen gemacht. Eine Genehmigung der Teilrevision wurde in Aussicht gestellt.
Da die Anpassung des Zonenplans auch einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, wurde das Vorhaben vom Amt für Umwelt (AU), Fachstelle Natur und Landschaft, im Rahmen des gesetzlichen Eingriffsverfahrens geprüft. In seiner Verfügung vom 30. Oktober 2025 bestätigt das AU den Bedarf und die Standortgebundenheit des Vorhabens sowie das übergeordnete öffentliche Interesse. Der Eingriff wird deshalb gemäss Art. 13 Abs. 3 NSchG bewilligt.
Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2025 genehmigte der Gemeinderat die Zonenplanänderung im Gebiet Donatsbündt betreffend die Grundstücke Nrn. 2267, 2268, 2269, 2270, 2271, 2272, 2273, 2274, 2275, 2276, 2277, 2278, 2279, 2356, 2357 (neu aufgeteilt in 2357, 4471 und 4472), 2358 und 2359 und gibt die Teilrevision zur öffentlichen Planauflage frei. (Eing.)




