Leserbrief von Hugo Sele, Grosssteg 56, Triesenberg
Das Langlaufzentrum ist derzeit auf dem Prüfstand des Gerichts. Nach Meinung vom neugewählten Abgeordneten verliert sich die Sache in einem endlosen bürokratischen Prozess und über das Langlaufzentrum sollte gemäss Roger Schädler besser der gesunde Menschenverstand entscheiden. Dabei redet er nur von seinem gesunden Menschenverstand und nicht etwa vom gesunden Menschverstand der Beschwerdeführer, der Naturschützer oder von Gegnern des Langlaufzentrums.
Vorab drängt sich die Frage auf, ob Roger Schädlers Menschenverstand gesund ist oder ob sein Menschenverstand als Präsident der Genossenschaft Kleinsteg eher von Geldgier gezeichnet ist? Gemäss den Vertragsentwürfen erhält die Alpgenossenschaft von den Langläufern: Loipengebäude Baurechtszins über 40 Jahre CHF 14’400 (= CHF 576’000); Baurecht Vereinshaus CHF 336’000 als einmalige Zahlung und zudem über 40 Jahre Baurechtszins CHF 6’012 (= CHF 240’480). Mit einem Teil der Gelder plant die Genossenschaft ein neues Alpwerkgebäude zu errichten und nach 40 Jahren gehört dann alles der Genossenschaft – Loipengebäude, Vereinshaus, Alpwerkgebäude und ein gut gefülltes Bankkonto. Von alldem kann eine Alpgenossenschaft nur träumen. Damit dies alles Wirklichkeit wird, macht der Präsident Roger Schädler beide Augen zu und versucht, im Einklang mit der Gemeinde und den Langläufern zu erzählen, dass durch das Langlaufzentrum die Landschaft und die Natur im Steg aufgewertet wird.
So viel Schweizerfranken machen es auch leichter zu übersehen, dass der statutarische Zweck der Genossenschaft in erster Linie auf die Erhaltung der Alpe Kleinsteg verweist und Infrastrukturanlagen für Erholungsaktivitäten (die Statuten wurden eigens im Hinblick auf das Langlaufzentrum angepasst) nur unter der Vorgabe der Erhaltung, Pflege und Förderung des Maiensäss Charakters und der Kulturlandschaft zulässig sind. Die Genossenschaft müsste gemäss ihrem Zweck eigentlich auf die gerichtliche Abklärung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft und der Errichtung des Langlaufzentrums bestehen.
Wie auch immer! Der Neuling im Landtag übersieht vor lauter Schweizerfranken, was eigentlich jeder sonst im Land weiss: Unsere Rechtsordnung hat es so eingerichtet, dass die Gerichte nicht aufgrund des wie immer gearteten Menschenverstandes eines Abgeordneten entscheiden, sondern aufgrund des geltenden Rechts. Dem Rechtsstaat sei hierfür gedankt.
Bevor Roger Schädler beginnt, im Landtag seine Meinung kundzutun und abzustimmen, rate ich ihm dringend, sich mit den Grundzügen unserer Rechtsordnung etwas vertraut zu machen, diese zu respektieren und als Abgeordneter die Interessen der Allgemeinheit und nicht private Interessen zu vertreten.