Referendum gegen den Gemeinderatsbeschluss für die Beibehaltung von 170% zustande gekommen
Der Gemeinderat Balzers hat anlässlich seiner Sitzung vom 27. November 2024 den Beschluss gefasst, den Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2024 auf die Vermögens-und Erwerbssteuern wie im Vorjahr bei 170 % zu belassen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Am 7. Januar 2025 reichte die «IG Gemeindesteuerzuschlag 150 %» Listen mit insgesamt 777 Unterschriften fristgerecht ein. Auf der Basis von juristischen Abklärungen wurden die Unterschriften im Standardprozess von der Einwohnerkontrolle geprüft und die Unterschriftenlisten vom Gemeindevorsteher bescheinigt.
Per 3. Dezember 2024 (Tag der Kundmachung) waren im Stimmregister der Gemeinde Balzers 2’680 Personen als stimmberechtigte Personen registriert. Gemäss Art. 41 Abs. 1 Gemeindegesetz kann ein Sechstel der Stimmberechtigten durch begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Für das Zustandekommen des Referendums waren ein Sechstel der 2’680 Stimmberechtigten Personen notwendig (447 gültige Unterschriften). Die Überprüfung der Unterschriften ergab, dass 760 stimmberechtigte Personen das Referendumsbegehren rechtsgültig unterzeichnet haben.
Die Überprüfung des Referendumsbegehrens ergab, dass die Erfordernisse im Hinblick auf die fristgerechte Einreichung des Referendumsbegehrens und die Anzahl der erforderlichen Unterschriften erfüllt sind.
Die Abstimmung hat gemäss Art. 41 Abs. 5 Gemeindegesetz binnen vier Monaten nach Einreichung des Referendumsbegehrens stattzufinden. Die Einreichung des Referendumsbegehrens erfolgte am 7. Januar 2025. Der Abstimmungstermin wird fristgerecht auf Sonntag, den 6. April 2025, festgelegt.