Statement der VU auf die heutige Pressekonferenz des FBP-Präsidiums zu den Staatsfinanzen
Die Erkenntnis aus der heutigen PK der FBP nahm die VU zum Anlass Kritik an den Ausführungen von Parteipräsident Alexander Batliner, dem Regierungschefkandidaten Ernst Walch und dem Abgeordneten Sascha Quaderer zu üben. Das FBP-Präsidium will die finanzpolitische Schieflage korrigieren und hat – wie an der Pressekonferenz zu hören war – sein finanzpolitisches Grundlagenpapier auf die nächste Legislaturperiode verabschiedet. Die FBP wolle zu einem «ausgeglichenen, soliden Staatshaushalt» zurückkehren, liessen die FBP-Verantwortlichen verlauten.
Die Antwort von der VU kam prompt. Sie hat unter dem Titel «Einschätzung und Hintergrund zum «Finanzpolitischen Grundlagenpapier» der FBP ein Statement zur Veröffentlichung verfasst, das wir nachfolgend wiedergeben.
Statement der VU
Kurzgefasst ist es eine «Finanzpolitische Selbstkritik der FBP» und das Papier bzw. die paar Punkte zeugen von viel Wahlkampf und dem Wunsch nach «grosser Schlagzeile» und von wenig finanzpolitischem Sachverstand.
Ist es wirklich so schlimm, wie die Lautsprecher-Mitteilung vermuten lässt?
Nein, es ist nicht so schlimm. Aber gerade bei wiederkehrenden Ausgaben muss man achtsam sein, wie das die Regierung in der Finanzplanung auch festhält. Wiederkehrende «Geschenke» verträgt unser Staatshaushalt nicht.
Anders sieht es bei Investitionen aus. Mit prognostizierten Reserven von rund CHF 2.95 Mrd. oder eben CHF 2’950 Millionen per Ende 2024 (gemäss mutmasslicher Rechnung 2024) hat das Land ausreichend Reserven auch für grössere Investitionen.
Warum ist das Budget und die Finanzplanung jeweils so negativ, das Ergebnis aber immer viel besser – und ist das wirklich so?
Ja, das war in praktisch allen vergangenen Jahren so. Hintergrund ist, dass bei der Budgetierung die Amtsstellen insbesondere ihre Aufwände budgetieren und diese so angesetzt werden, dass sie möglichst nicht überschritten werden – nach dem Vorsichtsprinzip. Denn mit dem Finanzgesetz wird faktisch für jede Ausgabenposition ein Kostendach beschlossen, welches nicht übertroffen werden darf. Andererseits werden die Erträge – insbesondere die Steuern – eher defensiv geschätzt, damit man die budgetierten Ergebnisse in aller Regel erreicht bzw. übererreicht. Dadurch gibt es in der Budgetierung eine gewisse «Richtung», die dazu führt, dass die Ergebnisse in aller Regel besser sind als die Budgets bzw. Prognosen. Unter dem Jahr werden dann mutmassliche Rechnungen erstellt, um die Ergebnisse genauer fassen zu können.
Die Budgetierung für das betriebliche Ergebnis war in allen Jahren der letzten 3 Legislaturen negativ und zwar zwischen ca. CHF 28 bis zu CHF 285 Millionen (im Jahr 2013).
Auf der anderen Seite war das effektive betriebliche Ergebnis seit 2015 immer positiv und zwar zwischen CHF 5 und CHF 158 Millionen (im Jahr 2020, CHF 153 Millionen im Jahr 2023).
Muss das betriebliche Ergebnis positiv sein?
Darüber scheiden sich die Geister. Als der RC von der FBP war, gab es VU-Stimmen die das gefordert haben, jetzt ist es umgekehrt. Wie oben gezeigt war es in den letzten 10 Jahren effektiv immer positiv. Denkt man den Grundsatz, dass das betriebliche Ergebnis immer positiv sein muss, zu Ende, so würde das bedeuten, dass das Finanzergebnis jeweils geäufnet würde. Für das Land ist es in Ordnung, wenn das Finanzergebnis dabei hilft, das Gesamtergebnis ins Positive zu drehen.
Wer hat eigentlich die Finanzhoheit bzw. wer ist verantwortlich?
Die Finanzhoheit liegt beim Landtag. Die Regierung schlägt ein Budget und Finanzbeschlüsse vor, die Entscheide liegen beim Landtag. Das wichtigste finanzpolitische Gremium in Liechtenstein ist die dabei die Finanzkommission des Landtags. In dieser Legislatur hatte der Abg. Wendelin Lampert (FBP) den Vorsitz in dieser Institution. Seitens der FBP sass zudem der Abg. Sascha Quaderer in der Finanzkommission.
Das Abstimmungsverhalten im Landtag zu Gesetzes- und Finanzbeschlüssen ist öffentlich einsehbar. Aus den Entscheiden der FBP-Abgeordneten in den letzten Jahren – sei es zu Finanzbeschlüssen, dem Budget und der Finanzplanung – lässt sich kein grosser Sparwille erkennen. Eher im Gegenteil. Beispielhaft sei die Erhöhung des Staatsbeitrag an das Symphonieorchester Liechtenstein (SOL) auf 500 000 Franken erwähnt. Präsident des SOL war damals der Regierungschefkandidat der FBP, Ernst Walch.
Was kann man zu den 5 vorgeschlagenen Punkten sagen?
- Steuersenkungen und Steuererleichterungen kritisch beurteilen
Auf jeden Fall sollte man da kritisch sein. Die FBP selbst oder ihre Mandatare haben hier immer wieder Vorschläge gemacht, wo man Steuererleichterungen ermöglichen könnte. Gerade jüngst in Bezug auf die 2. Lesung zum Steuergesetz rühmte sich der Abg. Seger, dass Dank der FBP keine Verschärfung der Grundstücksgewinnsteuer kommen würde. Abg. Seger).
Hier eine gewisse Selbstdisziplin walten zu lassen, ist sicher zu begrüssen. Die Erkenntnis der FBP freut die VU sehr.
- Staatsbeitrag an die AHV erhöhen, allerdings zweckgebunden an den
Staatshaushalt
Das ist im Papier bzw. auf der Website sehr merkwürdig ausgeführt. Grundsätzlich hat man in der letzten Legislatur alle Zweckbindungen abgeschafft. Und das auch zurecht. Jetzt wieder über Zweckbindungen zu sprechen, ist nicht angezeigt. Dass man grundsätzlich das Geld, das man einnimmt, wieder für die Menschen und die Wirtschaft in Liechtenstein einsetzt, ist das normalste, was ein Staat tun kann. Dafür spricht sich die VU ohne Wenn und Aber auch aus. Der Staat sorgt mit dem Geld dafür, dass das Land funktioniert. Von einer wirklichen Zweckbindung auf Gesetzesebene ist jedenfalls abzusehen. Wichtig ist, dass das Geld vorhanden ist, wenn man es braucht. Aus welchem «Kässile» des Staates es kommt, ist sekundär. Mit der Abschaffung der Zweckbindungen ist der Staat finanzpolitisch flexibler, was am Ende der Bevölkerung zugute kommt.
- Anstieg des Personalbestandes bei der Landesverwaltung bremsen
Dem kann man natürlich nur beipflichten. Zu beachten ist, dass sich die letzten 4 Jahre und insbesondere seit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine die Welt und damit die Sicherheitslage in allen Aspekten massgeblich verändert hat. Gerade im Sicherheitsbereich gab es zum Teil sprunghafte Anstiege beim Personal- und beim Sachaufwand. Das soll man im Auge behalten, keine Frage. Zudem wünschen sich gerade die Abgeordneten bzw. die für den Landtag Kandidierenden eine bürgernahe und unternehmensfreundliche Verwaltung. Um den guten Service hochzuhalten, müssen die Amtsstellen auch personell gut aufgestellt sein.
Das Personalwachstum ist auf verschiedene Ministerien verteilt erfolgt. Auch in den FBP-geführten Ministerien. Dass die FBP jetzt so tut, als ob sie damit nichts zu tun hatte, ist scheinheilig und wohl dem Wahlkampf geschuldet.
- Sachaufwand reduzieren
Das ist ein fortwährender Prozess – es zeigt sich aber auch, dass die Beitragsleistungen und Sachaufwände tendenziell auch vom Landtag lieber erhöht als gesenkt werden. Da muss sich der Landtag an der eigenen Nase nehmen. Aber auch hier möchte die VU gerne Hand bieten.
- Vom Landtag beschlossene Investitionen auf Notwendigkeit, Wichtigkeit und Richtigkeit hinterfragen und falls sinnvoll streichen
Das erscheint die «bemerkenswerteste» Massnahme. Es scheint fast so, als wäre die FBP in den letzten 24 Jahren weder im Landtag noch in der Regierung anwesend gewesen. Hoffentlich und natürlich entscheidet der Landtag bei grossen Investitionen nach «Notwendigkeit, Wichtigkeit und Richtigkeit», wobei die konkreten Haushaltsgrundsätze in Art. 2 des Finanzhaushaltsgesetzes die «Gesetzmässigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit» lauten. Investitionen – also bspw. Hoch- oder Tiefbauprojekte – müssen selbstredend nicht immer über die laufende Rechnung bezahlt werden sondern dafür können auch Reserven eingesetzt werden. Der Landtag hat hier jeweils die volle Transparenz.