Leserbrief von Norbert Obermayr, Mauren
Der IWF-Beitritt ist beschlossen und umgesetzt. Ein Sieg eines «demokratischen» Systems? Die umfassende Information als Basis jeder Entscheidung ist ein wesentliches Merkmal einer Demokratie.
Im BuA Nr. 46/2024 zum MFG und MEDIENG heisst es in der Einleitung: «Durch ihre Informationsfunktion stellen Medien Öffentlichkeit her und sorgen dafür, dass die Bevölkerung an gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozessen teilnehmen kann. Als sogenannte vierte Gewalt kontrollieren sie staatliches Handeln und üben eine wichtige Kritikfunktion aus.“ Schöne Worte, aber die Realität sieht anders aus. Wie unabhängig waren die Informationen, die das Vaterland abdruckte, und wie lässt sich das mit deren Redaktionsstatut vereinbaren. Darin heisst es u.a.: „Die Redaktion verpflichtet sich im Weiteren, ausgewogen und unabhängig zu berichten. Die Redaktion lässt sich weder von eigenen persönlichen Interessen noch von solchen von Kunden und Partnern leiten.“ Wer hat sich zu Wort gemeldet bzw. wurde wie zitiert? War diese Berichterstattung zum IWF-Referendum eine „ausgewogene und unabhängige Berichterstattung“. Kann es sein, dass Eigeninteressen über jene des Staates gestellt wurden? Es soll bereits Wetten im Land geben, wer „Mr. IWF“ werden wird! Nur ist es amtlich: im gestrigen Vaterland wird Daniel Risch als erster Liechtensteiner Gouverneur betitelt. – Wir erleben derzeit geopolitische Veränderungen, und diese sind mit Unsicherheit behaftet. Wäre es nicht klüger gewesen, zunächst abzuwarten, was kommen wird? Ob die Zustimmung zum IWF-Beitritt ein Pyrrhussieg sein wird, wird die nahe Zukunft bereits zeigen.
Dass Liechtenstein dringend ein neues Medienförderungsgesetz braucht, zeigen nicht nur die einseitigen und tendenziösen Berichte im Vaterland, sondern auch das Ergebnis der Ablehnung der Medienförderung von Radio L. Der BuA Nr. 46/2024 ist in der aktuellen Fassung abzulehnen, weil er wesentliche Punkte einer 4. Gewalt vermissen lässt. Schönen Worten in der Einleitung folgen keine klaren Voraussetzungen, die geförderte Medien zu einer ausgewogenen Berichterstattung zwingen.