Stadttunnel Feldkirch: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Modell: Stadttunnel Feldkirch, Kreuzungsbereich bei der Bärenkreuzung mit Arm nach Liechtenstein.

Bauarbeiten am Haupttunnell
starten 2025

Feldkirch (VLK) – Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich den anhängigen Verfahren zum Projekt „Stadttunnel Feldkirch“ eine weitere Entscheidung getroffen. Sowohl die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der UVP-Behörde wurde mit Beschluss des BVwG (mangels Anfechtungsgegenstand) als unzulässig zurückgewiesen. Nunmehr hat das BVwG auch die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der UVP-Behörde mit Erkenntnis als unbegründet abgewiesen.

Zeitgleich wurde in beiden Verfahren darüber abgesprochen, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist. Des Weiteren können die Bauarbeiten am Haupttunnel voraussichtlich plangemäß 2025 gestartet sowie das Vergabeverfahren wie vorgesehen Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Von der Bärenkreuzung in Feldkirch führt ein Tunnelarm bis zur Grenze nach Liechtenstein, über den dann der Verkehr in südliche Richtung weitergeführt wird. Wie hier die verkehrstechnische Anbindung aussehen soll, ist nicht bekannt.