Falschinformationen von wem?

Leserbrief von Uwe Fischer,
Eschen

Das Liecht. Vaterland verortet Falschinformationen immer wieder nur beim Referendumskomitee „Nein zum IWF-Beitritt“. Wie verhält es sich denn, wenn Pro IWF-Befürworter nachfolgendes zum wiederholten Mal erklären?

Behauptung: Bankeinlagen / Überweisungen auf Bankkonten bspw. Sparkonten bleiben immer Eigentum des Einlegers und können jederzeit wieder bezogen werden!

Realität: Ab Einlage von Geld gehört dieses uneingeschränkt der Bank. Ich werde Gläubiger und die Bank wird mir gegenüber Schuldner. Die Bank gibt mir lediglich ein Zahlungsversprechen und bestimmt in den AGB unter welchen Voraussetzungen sie einen Rückzahlungsanspruch gewährt. Wird die Bank insolvent, werde ich einer Gläubigerklasse zugeteilt.

Behauptung: Der IWF ist wie eine Versicherung!

Realität: Eine Versicherung vergütet eingetretenen Schaden gemäss Versicherungswert und Versicherungssumme. Es muss nichts an den Versicherer zurückbezahlt werden. Der IWF ist kein Versicherer! Er ist ein Kreditgeber, der zu harten Bedingungen ohne Wenn und Aber die Schulden einzieht. Die Schuldrückzahlung wird nicht dem Verursacher aufgebürdet, sondern sozialisiert. Jeder Einwohner muss die Schuldentilgung mittragen.

Behauptung: Die Mitgliedschaft beim IWF kostet uns jährlich nur 500‘000 CHF!

Realität: Vorläufig mag dies korrekt sein, aber wie lange? Sehr wertvoll sind heutzutage auch Daten. Unter Punkt 8. des Staatsvertrages (Seite 111) heisst es: „Zusicherung und Informationspflicht: Bevor Liechtenstein die Mitgliedschaft im Fonds annimmt, muss es dem Fonds zusichern, dass es alle erforderlichen Massnahmen zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Aufnahmeurkunde und zur Unterzeichnung des Übereinkommens gemäss Abs. 9(a) und 9(b) des vorliegenden Beschlusses ergriffen hat; ferner muss Liechtenstein dem Fonds jegliche vom Fonds gegebenenfalls angeforderten Informationen in Bezug auf diese Massnahmen zur Verfügung stellen.“

Wie kann ich Pro IWF-Exponenten vertrauen, die so kommunizieren?