Ausländische Sanktionen sind im Rahmen des Risikomanagements unbedingt zu berücksichtigen – insbesondere gilt dies für OFAC-Sanktionen. Die FMA hat durch die FMA-Mitteilung 2024/2 ihre bisherige Auslegung verschriftlicht.
Die FMA verschriftlicht durch die FMA-Mitteilung 2024/2 – Risikomanagement betreffend ausländisches Sanktionsrecht ihre bisherige Auslegung und Kommunikation zum Umgang mit Risiken betreffend ausländische Sanktionen.
Die Nichteinhaltung ausländischer Sanktionen birgt schwerwiegende Reputationsrisiken sowie operationelle und rechtliche Risiken für den jeweiligen Beaufsichtigten und alle, die mit diesem in Geschäftsbeziehung stehen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Sanktionsbestimmungen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, nicht zuletzt aufgrund der zentralen Rolle der USA im Rahmen der globalen Finanzmarktinfrastruktur. Letztlich sind jegliche Sanktionierungen mit einem
Bezug zu Liechtenstein auch ein Risiko für den gesamten Finanzmarkt und das Land Liechtenstein.
Die FMA definiert in der Mitteilung, wie ausländisches Sanktionsrecht im Rahmen des Risikomanagements zu berücksichtigen ist. Bei Geschäftsbeziehungen, die Bezugspunkte zu OFAC-Sanktionen aufweisen, werden die Anforderungen an das Risikomanagement zusätzlich konkretisiert. Aufgrund der besonders hohen operationellen und rechtlichen Risiken sieht die FMA in diesen Fällen die unverzügliche Beendigung solcher Geschäftsbeziehungen als das einzig taugliche Mittel zur angemessenen Risikobegrenzung.
Die FMA verweist anlässlich der Veröffentlichung dieser Mitteilung neuerlich ausdrücklich auf die Bedeutung der in den einschlägigen OFAC-Leitfäden enthaltenen Hinweise betreffend Sanktionsrisiken. Auf diese Hinweise sind die Risikomanagement-Massnahmen weiterhin besonders zu fokussieren (siehe Guidance for Foreign Financial Institutions on OFAC Sanctions Authorities Targeting Support to Russia’s Military-Industrial Base)