Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz; PfbG) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichts-gesetzes (FMAG) verabschiedet.
Die gegenständliche Vorlage dient der Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens für die Ausgabe bzw. Emission von Pfandbriefen in Liechtenstein. Mit dem Pfandbriefgesetz wird das sogenannte „Pooling“, also die gemeinsame Emission von Pfandbriefen von mehreren Banken über ein Pfandbriefinstitut, ermöglicht, um den besonderen Marktbedingungen in Liechtenstein gerecht zu werden.
Das Pfandbriefgesetz umfasst zudem eine Produktregulierung. Insbesondere soll der „Liechtensteiner Pfandbrief“ als Gütesiegel für ein qualitativ besonders hochwertiges und regionales Produkt eingeführt werden. Als Deckungen für den Liechtensteiner Pfandbrief sind nur erstklassige Hypotheken auf Liegenschaften in Liechtenstein zugelassen.
Das Gesetz umfasst zudem eine Regulierung für Pfandbriefinstitute. Insbesondere sind Regelungen betreffend die Bewilligung und Beaufsichtigung eines Pfandbriefinstituts enthalten. Das Pfandbriefgesetz normiert weiters Bestimmungen zur Sicherung der Pfandbriefe, die in einem Krisenfall neben den Anlegern auch die Immobilieneigentümer schützen sollen. Schliesslich werden die Aufgaben und Zuständigkeiten für die öffentlich-rechtliche Aufsicht festgelegt.
Die Ziele dieser Regulierung sind die Stärkung der Finanzplatzstabilität und der sicheren und krisenresistenten Refinanzierung des liechtensteinischen Immobilienmarkts und somit der Schutz der Liegenschaftseigentümer und der Volkswirtschaft vor negativen Auswirkungen von Finanzkrisen.
Mit dem Erlass des Pfandbriefgesetzes wird auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) angepasst.