Zehn Fragen an die Regierung zum IGV der WHO

 Leserbrief der Gruppe Initiative A

 

Die Regierung Liechtensteins hat am 1. Juni 2024 Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der World Health Organization (WHO) mitgetragen, ohne die Bevölkerung und den Landtag zu informieren. Diese Vorschriften sollen die Ausbreitung von Krankheiten verhindern und verleihen dem WHO-Generaldirektor weitreichende Befugnisse bei Gesundheitskrisen ohne echte demokratische Legitimation. Diese Anpassungen betreffen die öffentliche Gesundheit und nationale Souveränität Liechtensteins. Transparente Informationspolitik und die Einbindung der Bürger und des Landtags sind daher essenziell:

  1. Hat die Regierung die Anpassungen der IGV am 1. Juni 2024 durch Unterschrift mitgetragen?
  2. Warum wurde der Landtag nicht informiert und involviert?
  3. Warum wurde die Bevölkerung nicht informiert?
  4. Welche konkreten Anpassungen als Reaktion werden von der Regierung geprüft?
  5. Wie wird sichergestellt, dass die erweiterten Befugnisse der WHO die nationale Souveränität nicht einschränken?
  6. Plant die Regierung, von ihrem Recht auf fristgerechten Widerspruch gemäss Artikel 59 IGV Gebrauch zu machen?
  7. Wird die Regierung den Landtag und das Volk in den Entscheidungsprozess einbeziehen?
  8. Laut Gesundheitsminister Manuel Frick ist eine Anpassung der IGV referendumsfähig. Welche Fristen gelten für ein Referendum?
  9. Wie wird sichergestellt, dass die erweiterten Befugnisse der WHO, etwa das Ausrufen von Pandemien auf Verdacht hin, nicht zu unbegründeten Alarmen und unnötigen Einschränkungen führen, die die nationale Souveränität und individuellen Freiheiten einschränken könnten?
  10. Ein noch nicht finalisiertes Pandemie-Abkommen der WHO steht zur Debatte, welche weitreichende Konsequenzen für die globale Gesundheitsgovernance haben könnte. Wie stellt die Regierung sicher, dass Transparenz sowie Teilhabe von Landtag, Bevölkerung und Fürstenhaus für zukünftige Entscheidungen gewährleistet sind?

Die Initiative A regt an, dass die Regierung Widerspruch einlegt und Landtag sowie Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse einbezieht. Diese 10 Fragen sollen sicherstellen, dass die Bürger und ihre Vertreter umfassend informiert werden, um die Auswirkungen auf die nationale Souveränität Liechtensteins und die individuellen Freiheiten seiner Bürger zu verstehen.