Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Kulturgütergesetz, Sammlungskonzept Liechtenstein und Bildung eines Fachgremiums Zusatzfragen

Abgeordneter Peter Frick

Im Jahr 2023 haben 16 Sammlungen das Projekt «Erlebnis Kulturerbe» lanciert, mit dem Politik und Öffentlichkeit für deren Arbeit und Probleme sensibilisiert wurden. Am 13. September fand die Podiumsdiskussion «Kulturerbe – Last oder Leidenschaft?» statt, an der Regierungsrat Manuel Frick und Kulturamtsleiter Patrik Birrer teilnahmen. Da alle mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, wurde der Ruf nach einem landesweiten Konzept oder zumindest nach einer aufeinander abgestimmten Sammeltätigkeit laut.

Anlässlich des angesprochenen Podiums vom 13. September 2023 hat das Amt für Kultur in Aussicht gestellt, die Sammlungsinstitutionen der Gemeinden im Hinblick auf die Erarbeitung eines landesweiten Sammlungskonzepts koordinativ zu unterstützen. Ein Fachgremium wurde bis dato noch nicht bestellt. Das AKU wird diesbezüglich auf alle Gemeinden zugehen.

In welchem Zeitraum gedenkt die Regierung wird das Fachgremium ins Leben gerufen?

Das Amt für Kultur steht in Kontakt mit den Gemeinden. Mitte Mai findet auf Initiative des Amts ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Dorfmuseen und Kulturhäuser statt.

In welchem Zeitraum gedenkt die Regierung auf alle Gemeinden zuzugehen?

Siehe Antwort zu Frage 1.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Parkinson und Pestizide

Abgeordneter Walter Frick

In mehreren Berichten von Prof. Dr. Stephan Bohlhalter, Klinikleiter und Chefarzt vom Neurozentrum des Luzerner Kantonsspitals, kann man lesen, dass in der Berufsgruppe der Landwirte oder bei Personen, die in einem landwirtschaftlichen Umfeld wohnen oder arbeiten, überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten an Parkinson erkranken. Für Liechtenstein, aber auch für die Schweiz kann er zwar mangels wissenschaftlicher Daten keine sichere Aussage machen. In der Schweiz erkranken aber schätzungsweise 1’500 Personen jährlich an Parkinson. Es ist gesichert, dass Parkinson seit 1990 weltweit deutlich zugenommen hat, gemäss einer neusten Publikation um 60 Prozent, und zwar korrigiert für Alterseffekte. Diese starke Zunahme der Prävalenz, vor allem in stark industrialisierten Ländern, zum Beispiel China oder Brasilien, kann eigentlich nur durch Umwelteinflüsse erklärt werden. Der kausale Zusammenhang mit Pestiziden wird in immer mehr Studien, zum Beispiel Kalifornien, Ägypten und Frankreich belegt. Die Behörden ziehen mittlerweile auch Konsequenzen. So hat kürzlich in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Pestizidexposition bei Parkinson als Berufskrankheit anerkannt. Das ist bereits das dritte Land nach Frankreich und Italien.

Wie hoch sind die Zahlen in Liechtenstein an Parkinson erkrankten Personen seit 2015 und wie viele Personen sind bisher daran verstorben?

Morbus Parkinson ist keine meldepflichtige Erkrankung. Deshalb liegen dem Amt für Gesundheit keine Zahlen zur Erkrankungshäufigkeit vor. Die Daten der Todesursachenstatistik können nur limitiert Auskunft darüber geben, wie oft Morbus Parkinson als Todesursache vom Arzt oder der Ärztin angegeben wurde. Im angegebenen Zeitraum waren dies weniger bis maximal fünf Fälle pro Jahr.

Aufgrund obiger Aussagen von Prof. Dr. Bohlhalter ist auch hier in Liechtenstein ein Anstieg direkt betroffener Personen zu erwarten beziehungsweise was zeigt hier die Statistik?

Die sehr geringen Fallzahlen lassen keine statistisch signifikanten Aussagen zu.

Wird im Umgang mit Pestiziden auf diesen gefährlichen Umstand explizit hingewiesen? Und wenn ja, auf welche Art und reicht diese aus?

Grundsätzlich müssen Firmen, die Pflanzenschutzmittel mit besonderem Gefährdungspotenzial vertreiben, über Gesundheits- und Umweltrisiken ihrer Produkte informieren. Ergänzend wird im Rahmen von Sensibilisierungskampagnen auf die Gesundheits- und Umweltrisiken und den richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aufmerksam gemacht. In Liechtenstein und der Schweiz lief beispielsweise im Jahr 2022 eine Kampagne, bei welcher die Abgabe durch Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmitteln an private und gewerbliche Anwenderinnen und Anwender kontrolliert wurde. Zudem finden zweimal jährlich Separatsammlungen von Sonderabfällen in den Gemeinden statt, die es auf einfache Art und Weise ermöglichen, Pflanzenschutzmittel kostenlos abzugeben.

Pestizide können beispielsweise jederzeit auch von Privaten, Gartenbaubetrieben und Immobilienpflegebetrieben gekauft werden. Immerhin handelt es sich hier um Umweltgifte, die von besonderer Gefährlichkeit für Menschen und seiner Umwelt sein können. Sollten hier nicht verschärftere Massnahmen getroffen werden?

Der Gesetzgeber ist sich des Gesundheits- und Umweltrisikos im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bewusst und hat entsprechende Regelungen eingeführt. Dazu zählen beispielsweise Anwendungseinschränkungen im nicht-landwirtschaftlichen Bereich. Die Einführung verschärfter Massnahmen wird kontinuierlich gemäss den Entwicklungen in der Schweiz und der EU überprüft und entsprechend dem aktuellen Wissensstand umgesetzt.

Wie wird die Situation bezüglich Berufskrankheit in Zusammenhang mit Pestizidexpositionen von unserer Regierung eingeschätzt?

Das Unfallversicherungsgesetz gibt vor, was Berufskrankheiten sind. Als solche gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Parkinson ist gemäss den geltenden Bestimmungen keine arbeitsbedingte Erkrankung.


Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

In der heutigen Aktuellen Stunde werden wir über sozialen Ausgleich und solidarische Systeme diskutieren. Der Staat muss eine Deckung der Grundbedürfnisse garantieren können. Sei es in der Altersvorsorge, in der Bildung oder im Gesundheitssystem. Vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten stellt sich auch die Frage, wie die Finanzierung der medizinischen Grundversorgung besser und direkter aufgeteilt werden kann, beziehungsweise wie man Personen in den niedrigen bis mittleren Erwerbsstufen entlasten kann.

Schon mehrfach hat die Freie Liste die Idee der erwerbsabhängigen Krankenkasse eingebracht mit dem Argument, dass analog zur AHV die Deckung der Grundbedürfnisse auf die wirtschaftliche Ausgangslage Rücksicht nehmen muss. Würde man eine erwerbsabhängige Krankenkasse einführen, stellt sich insbesondere die Frage, welcher Prozentsatz des steuerbaren Erwerbs angewandt werden soll, um die jetzigen Ausgaben decken zu können. Beim letztmaligen Vorstoss hat die Freie Liste einen Prozentsatz von 4 Prozent vorgeschlagen, diskutiert wurden auch andere Prozentbeträge.

Der Staatsbeitrag zur OKP für das Jahr 2024 wurde auf CHF 35 Mio. festgelegt. Für die Prämienverbilligung wurden über CHF 10 Mio. budgetiert. Die Aufwendungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligung würden bei einem System, das von vornherein auf die wirtschaftliche Ausgangslage der Menschen Rücksicht nimmt, entfallen.

Wie würde es sich auf die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken, wenn der Beitragssatz der Versicherten in einer erwerbsabhängigen Krankenkasse a) 4 Prozent; b) 5 Prozent c) 6 Prozent beträgt?

Zieht man den «steuerbaren Gesamterwerb» als Bemessungsgrundlage heran, so ergibt sich auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Steuerdaten für das Jahr 2021 bei einem Beitragssatz von 4% ein Prämienvolumen von CHF 83 Mio., bei 5% von CHF 104 Mio. und bei 6% von CHF 125 Mio.

Welche Auswirkungen hätte ein Beitrag in der jeweiligen Höhe auf den Staatsbeitrag, müsste dieser höher oder tiefer ausfallen, um die Kosten decken zu können?

Bei einem Beitragssatz von 4% ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von CHF 89 Mio., bei 5% von CHF 68 Mio. und bei 6% von CHF 48 Mio., der gemäss der in der kleinen Anfrage geschilderten Ausgangslage vom Staat zu tragen wäre. Die Berechnung erfolgt unter der Annahme, dass die Kostenbeteiligung der Versicherten konstant bleibt und die Staatsausgaben für Spitäler ebenfalls unverändert bleiben.


Kleine Anfrage der Abg. Heidegger Norma zum Thema: Fortpflanzungsmedizingesetz

Abgeordnete Norma Heidegger

Am 12. Juli 2016 hat die Regierung ein Fortpflanzungsmedizingesetz in die Vernehmlassung gegeben, das sich am Schweizer Recht und an den von Liechtenstein umzusetzenden EWR-Bestimmungen orientierte. Die Vernehmlassungsfrist endete am 30. September 2016. Leider wurde der Gesetzgebungsprozess bis heute nicht weiterverfolgt, daher gibt es in Liechtenstein bis heute kein Fortpflanzungsmedizingesetz. Ich bin der Meinung, dass hier dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, und wir die Fortpflanzungsmedizin in Liechtenstein grundsätzlich mit allen Pro- und Kontra-Argumenten diskutieren sollten.

Während der letzten Landtagssession vom März 2024 haben wir das Traktandum 33, «die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts» in erster Lesung behandelt. Auf Seite 10 des Bericht und Antrags Nr. 17/2024 wird ausgeführt, Zitat: «Wie oben ausgeführt, wird die Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare in den Bereichen Adoption und Fortpflanzungsmedizin bereits von der Regierung bearbeitet. Somit muss dies mit der vorliegenden Motion nicht erneut beantragt werden.»

Zu dieser Aussage habe ich mich beim Gesellschaftsminister Manuel Frick per E-Mail erkundigt. Konkret wollte ich wissen, bis wann wir zum Thema Fortpflanzungsmedizingesetz eine Gesetzesvorlage im Landtag besprechen können. Mit der Antwort, dass kein Zeitplan abgeschätzt werden kann, kann ich mich nicht zufriedengeben. Deshalb versuche ich auf diesem Weg Klarheit zu bekommen.

Da wären die folgenden Fragen:

Gibt es aktuell zum Thema Fortpflanzungsmedizin eine Arbeitsgruppe oder ein Projekt bei der Regierung?

Die geänderten Voraussetzungen betreffend die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare und die Einführung der «Ehe für Alle» sind bei der Ausarbeitung der Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das zuständige Ministerium für Gesellschaft und Kultur befasst sich aktuell mit diesen Themen sowie mit den vorliegenden, teilweise sehr konträren Stellungahmen zum Thema Fortpflanzungsmedizin.

Welche Ziele und Meilensteine hat die Arbeitsgruppe in Bezug auf den Gesetzgebungsprozess der Fortpflanzungsmedizin?

Bereits im Jahr 2016 gingen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zum Gesetzesentwurf weit auseinander. Einigen war die Vorlage zu weit bzw. liberal, anderen wiederum erschien sie nicht mehr zeitgemäss. Es ist als grosse Herausforderung anzusehen, neben den genannten Rechtsanpassungen im Land sowie in den Nachbarländern – vor allem in der Schweiz – die befürwortenden und kritischen Stimmen zu reflektieren und eine ausgewogene Vorlage auszuarbeiten.

Kann die Regierung bestätigen, dass dieses Thema nicht nochmals in die Regierung eingebracht werden muss?

Die Regierung kann dies nicht bestätigen. Jeder Vernehmlassungsentwurf und jeder Bericht und Antrag bedarf der Verabschiedung durch die Regierung.

Bis wann liegt ein neuer Vernehmlassungsbericht der Regierung vor?

Ein Termin für die Vorlage eines neuen Vernehmlassungsberichts kann derzeit nicht genannt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Georg zum Thema: Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Abgeordneter Georg Kaufmann

Gemäss Art. 87 des Kinder- und Jugendgesetzes haben das Land und die Gemeinden Kinder und Jugendliche an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass sie in Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, mitreden sowie ihr Umfeld und ihre Zukunft in altersgerechter Weise mitgestalten und mitbestimmen können.
Art. 88 regelt das Verfahren der Beteiligung.

Nach Abs. 1 sind von Land und Gemeinden geeignete Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Diese sollen zu einem festen Bestandteil in den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen auf Landes- und Gemeindeebene werden.

Nach Abs. 2 sind Gesetzesvorlagen, die Kinder und Jugendliche besonders betreffen, an die Schulen zu versenden, damit ihre Schülerinnen und Schüler im Jugendalter dazu Stellung nehmen können.

Und nach Abs. 3 haben bei öffentlichen Planungen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, das Land und die Gemeinden in geeigneter Weise öffentlich darzulegen, wie sie diese Interessen berücksichtigen.

Und als letztes möchte ich Art. 89 erwähnen, indem die Aufgaben des Kinder- und Jugendbeirats, kurz Kijub, als gesetzlich festgelegten Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene definiert sind.

Welche Angelegenheiten der letzten 3 Jahre wurden von Land und Gemeinden als die Kinder und Jugend besonders betreffend eingestuft und mit welchen Massnahmen wurde in diesen Angelegenheiten dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche mitgestalten und mitbestimmen können?

Dem Kinder- und Jugendbeirat (Kijub) als gesetzlich verankerte Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen steht es jederzeit frei, kinder- und jugendpolitische Empfehlungen an die Regierung abzugeben oder diesbezügliche Anträge zu stellen (Art. 89 Abs. 2 Bst. e KJG). Von diesem Recht hat der Kijub in den vergangenen drei Jahren keinen Gebrauch gemacht.

Inwiefern Gemeinden Einschätzungen und Massnahmen in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche besonders betreffen, vorgenommen haben, ist der Regierung nicht bekannt.

1 von Art. 88 ist zukunftsgerichtet formuliert. Verfügen Land und Gemeinden heute jeweils über ein besagtes Verfahren und wie ist sichergestellt beziehungsweise prüfbar, dass dieses eingehalten wird?

Das Land verfügt über kein allgemeingültiges standardisiertes Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Bei Gesetzesvorlagen wird von dem jeweils zuständigen Ministerium im Einzelfall geprüft, welchen Ämtern, Gremien und Institutionen die jeweilige Gesetzesvorlage zur Vernehmlassung zugestellt wird. Handelt es sich um Gesetzesvorlagen, welche Kinder- und Jugendliche besonders betreffen, so wird der Kijub zu einer Stellungnahme eingeladen (Art. 89 Abs. 1 KJG).

Zudem sind Vernehmlassungen öffentlich und jeder und jede kann sich ohne ausdrückliche Einladung äussern. Von dieser Möglichkeit hat der Kijub beispielsweise in Bezug auf die bezahlte Elternzeit im März 2023 Gebrauch gemacht (Art. 89 Abs. 2 Bst. d KJG).

Der Regierung ist nicht bekannt, ob die Gemeinden ein solches standardisiertes Verfahren entwickelt haben. Die Gemeinden verfügen aber jedenfalls über Jugendkommissionen, welche sich mit den für Kinder und Jugendliche relevanten Themen auseinandersetzen und die auf Gemeindeebene agierenden Organisationen im Kinder- und Jugendbereich miteinbeziehen.

Welche Gesetzesvorlagen wurden in den vergangenen drei Jahren an Schulen versendet und die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben und genutzt?

Soweit dem Ministerium für Gesellschaft und Kultur bekannt ist, wurden in den letzten drei Jahren keine Gesetzesvorlagen an die Schulen versendet. Im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung, die ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren markiert, können sich selbstverständlich auch die Schulen beteiligen.

In Bezug auf das SZU II, welches im Interesse von Kindern und Jugendlichen steht, wie ist Abs. 3 des Artikels 88 eingehalten worden und wodurch zeigt sich dies?

Als Nutzervertretung war und ist dem Schulamt wichtig, dass möglichst viele Überlegungen des Lehr- und Schulpersonals und die Perspektive der Schülerinnen und Schüler in die Planungen einbezogen werden können. Um in dieser Planungsphase die pädagogische und bildungsrelevante Perspektive einzunehmen, werden regelmässig Fachlehrpersonen befragt und ihre Überlegungen ins Projekt eingebracht.

Derzeit wird für den neuen Standort ein Raum- und Pausenplatzkonzept erarbeitet. In diesem Prozess können sich die Schülerinnen und Schüler aktiv einbringen.  Zudem soll für den Standort ein passender Name gefunden werden. Dazu plant das Schulamt, auf die Einzugsgemeinden des Unterlands und die jeweiligen Jugendlichen zuzugehen und diese bei der Suche eines Namens zu beteiligen.

Wie und durch wen wird die Wahrnehmung der Aufgaben des Kijub kontrolliert und anhand welcher Beispiele im Zeitraum der letzten drei Jahre lässt sich die Aufgabenerfüllung positiv bewerten?

Der Kijub ist als unabhängiges Gremium zur Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein konzipiert. Zwar ist eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Behörden gesetzlich vorgesehen, es gibt aber keine gesetzlich vorgesehene Aufsichts- oder Kontrollbehörde für den Kijub.

Gesetzlich geregelt ist dafür wiederum, dass der Kijub für den administrativen Aufwand, für die Durchführung von Sitzungen und die Finanzierung von Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekten einen jährlichen Landesbeitrag erhält.

In der Vereinbarung zwischen dem Kijub und dem Amt für Soziale Dienste (ASD) ist die Ausrichtung der Landesbeiträge, die Einreichung des Jahresbudgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichtes sowie die Information über die vom Kijub genehmigten Jugendbeteiligungsprojekte geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und dem Kijub funktionierte in den vergangenen Jahren gut.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Substitution mit Diacetylmorphin

Thomas Rehak, DpL-Landtagsabgeordneter

In der Schweiz wurde 1994 im Rahmen einer Studie erstmals die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) durchgeführt. Nachdem gute Ergebnisse erzielt werden konnten, etablierte sich diese Substitutionsoption als therapeutische Massnahme. Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz cirka 1’700 Abhängige in ambulanten Fachzentren behandelt. Diese heroingestützte Behandlung beinhaltet eine strikte, reglementierte und kontrollierte Verabreichung von Diacetylmorphin, eingebettet in eine ärztliche und psychosoziale Betreuung. In der Schweiz erhalten rund 8 Prozent der Personen mit Opioid-Abhängigkeit eine substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin.

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich einer Erweiterung der Substitution mit Diacetylmorphin?

In der Substitutionsbehandlung tätige Fachpersonen in Liechtenstein sind sich einig, dass eine heroingestützte Behandlung nicht in den bestehenden Strukturen des Landes umgesetzt werden kann. Auch in der Schweiz erfolgt dies in vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) dafür bewilligten Fachzentren. Vielmehr müsste bei einer Erweiterung um das Substitutionspräparat Diacetylmorphin (Handelsname Diaphin) die gesamte betäubungsmittelgestützte Behandlung überarbeitet werden. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat eine entsprechende, vom Landtag im September 2023 überwiesene Petition als Anregung entgegengenommen, dies zu prüfen.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Alarmstufe Rot im Gesundheitswesen, weil Hilferufe ungehört blieben (Teil 2)

Abgeordneter Mario Wohlwend

Das oberste Ziel im Gesundheitswesen, die patientenorientierte und integrierte Versorgung, wurde bis heute nicht «top down» mit den notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen versehen. Das bereits in einer Seminarreihe zwischen November 2017 und Juni 2018 geforderte Psychiatriekonzept liegt bis heute nicht vor. Als ich im Mai 2021 im Landtag mit einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema nachhakte, wurde mir geantwortet: «Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur befasst sich derzeit mit Abklärungen zu den psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Strukturen, die der liechtensteinischen Bevölkerung zur Verfügung stehen.»

Inzwischen sind wir in der Gegenwart angekommen. Weltweit ist jeder vierte Mensch von einer psychischen Erkrankung betroffen. In einer UNICEF-Studie geben 37 Prozent der Schweizer Jugendlichen psychische Probleme an. Zunehmender Mangel an Therapieplätzen, steigender Behandlungsbedarf. Ein überparteiliches Postulat vom Dezember 2023 drängt die Regierung zur Fertigstellung eines Psychiatriekonzepts und fordert Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur kündigte an, das Konzept im Frühjahr 2024 abzuschliessen.

Jetzt ist Frühling, wo steht das Psychiatriekonzept und welche Schritte sind noch nötig?

Sowohl die Postulatsbeantwortung betreffend die Fertigstellung des Psychiatriekonzeptes und die Umsetzung von Sofortmassnahmen als auch das Psychiatriekonzept selbst werden derzeit finalisiert. Nach Verabschiedung durch die Regierung ist eine Veröffentlichung vorgesehen.

Welche konkreten Sofortmassnahmen plant die Regierung, um die derzeit angespannte Versorgungssituation in der psychiatrischen Versorgung kurzfristig zu entschärfen?

Diesbezüglich ist auf das Psychiatriekonzept zu verweisen.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der psychiatrischen Einrichtungen, mit denen Leistungsvereinbarungen geprüft werden, und wie wird sichergestellt, dass diese den spezifischen Bedürfnissen Liechtensteins entsprechen?

Das Krankenversicherungsgesetz enthält verschiedene Vorgaben, wie von der Regierung bzw. dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband beim Abschluss von Verträgen mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens, welche für die Versorgung der Versicherten nötig sind, vorzugehen ist. Diese betreffen unter anderem Qualitätsvorgaben und Tarife. Auch ist die Anhörung der Liechtensteinischen Ärztekammer vorgesehen. Zudem wird darauf geachtet, dass den Patientinnen und Patienten soweit möglich eine Auswahl zur Verfügung steht und eine grenznahe Versorgung gewährleistet ist.

Welche langfristigen Strategien verfolgt die Regierung, um dem steigenden Bedarf an psychiatrischer Versorgung gerecht zu werden, und wie wird deren Erfolg evaluiert?

Diesbezüglich ist auf das Psychiatriekonzept zu verweisen.

Inwieweit werden Betroffene und Fachleute im Bereich der psychischen Gesundheit in die Erarbeitung und Umsetzung des Psychiatriekonzepts einbezogen, um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu gewährleisten?

Im Rahmen der Erstellung des Psychiatriekonzeptes wurde das Gespräch mit diversen Institutionen und Leistungserbringenden in Liechtenstein sowie in der Schweiz gesucht, um die aktuelle Situation qualitativ möglichst gut zu erfassen.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Steuer- und Prämienzahler werden zur Kasse gebeten (Teil 2)

Ohne die Ausschöpfung von Einsparungspotenzialen drohen Prämien und Staatsbeiträge zu explodieren. Der Schweizer Bundesrat strebt eine Qualitätsentwicklung bis 2028 an. Am 9. Juni 2024 wird in der Schweiz über die beiden Volksinitiativen «Kostenbremse» und «Prämienentlastung» abgestimmt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfolgt Strategien wie Generikaförderung, Tarifanpassungen, Leistungsprüfungen, Präventionsmassnahmen, Stärkung des Hausarztsystems und digitale Technologien zur Effizienzsteigerung. In Liechtenstein hat Regierungsrat Manuel Frick am 23. Mai 2023 elf Massnahmen gegen die steigenden Gesundheitskosten vorgestellt, darunter die Vereinheitlichung der Spitalfinanzierung, die Vergütung von Generika und die Einschränkung der Selbstdispensation, die Revision der Bedarfsplanung, die Regelung von Wirtschaftlichkeitsverfahren und die Prüfung eines Selbstbehalts für bestimmte Medikamente. Für chronisch Kranke und im Bereich der Physiotherapie sollen Regelungen angepasst werden, ebenso die Prüfung neuer Versicherungsmodelle, Förderung ambulanter Pauschalen, Überprüfung des Leistungskatalogs und Förderung der Digitalisierung. Ein patientenzentrierter Ansatz und eine bessere Koordination zwischen den Leistungserbringern müssen dazu die Leitplanken bilden.

Wie plant die Regierung konkret, die identifizierten Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten im Gesundheitswesen zu beseitigen, und welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Massnahmen vorgesehen?

An der erwähnten Medienorientierung vom 22. Mai 2023 wurden von allen präsentierten Massnahmen drei für eine nähere Prüfung empfohlen. Konkret sind dies die Themen Leistungskatalog, Massnahmen im Bereich Medikamente und Überarbeitung der Bedarfsplanung. Die Themen sind in Bearbeitung.

Welche konkreten Schritte unternimmt die Regierung, um die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung zu messen, und wie wird sichergestellt, dass diese nicht zu Lasten der Qualität der Versorgung gehen?

Ein regelmässiges Monitoring der Kostenentwicklung sowie der Qualitätssicherung erfolgt auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Wie will die Regierung konkret das Potenzial einer patientenzentrierten Versorgung nutzen, um die Gesundheitsversorgung effizienter und effektiver zu gestalten, und welche Rolle spielen dabei digitale Technologien?

Die eHealth-Strategie Liechtenstein bezweckt unter anderem, die Patientinnen und Patienten aktiv an den Entscheidungen in Bezug auf ihr Gesundheitsverhalten und ihre Gesundheitsprobleme zu beteiligen und damit ihre Gesundheitskompetenz zu stärken. Mit dem erfolgreich eingeführten elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) stehen Gesundheits- und genetische Daten zeit- und ortsunabhängig genau dann zur Verfügung, wenn sie für Diagnostik und Behandlung gebraucht werden. Das eGD spielt eine Schlüsselrolle für die Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems. Durch geplante Weiterentwicklungen des eGD soll dessen Nutzen laufend weiter erhöht werden.

Welche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen erwartet die Regierung bei Annahme oder Ablehnung der anstehenden Volksinitiativen zur Kostendämpfung und Prämienentlastung in der Schweiz?

Die erwähnten Volksinitiativen haben keine Auswirkungen auf Liechtenstein. Sowohl die Vorgabe von Kostenzielen, als auch die Bemessung der Krankenkassenprämien und die Gestaltung der Prämienverbilligung erfolgen unabhängig von der Schweiz. Festzuhalten ist in dem Zusammenhang, dass Liechtenstein über tiefere Krankenkassenprämien als in der Schweiz und über eine sehr grosszügige Prämienverbilligung verfügt.

Inwiefern plant die Regierung, präventive Massnahmen zu stärken, um die Gesundheitskosten langfristig zu senken, und welche konkreten Initiativen sind geplant, um einen gesunden Lebensstil der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

Die Prävention hat heute bereits einen hohen Stellenwert. Das Amt für Gesundheit setzt im Rahmen der Prävention zum einen Massnahmen um, um Krankheiten zu verhindern, früh zu erkennen oder zu verzögern. In enger Kooperation mit Externen werden ausserdem Projekte und Aktionen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit sowie betriebliches Gesundheitsmanagement durchgeführt. Die Themenschwerpunkte werden jeweils im Rahmen des Budgetprozesses sowie der Jahresplanung festgelegt. Der Bereich psychische Gesundheit soll eine Stärkung erfahren.