Johannes Kaiser: ÖV-Attraktivitätssteigerung mit «Ein Land – Eine Zone – Ein Tarif»

FBP-Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser Foto: Nils Vollmar

Es ist unbestritten, dass die regionale – zumindest aber die nationale – Tariflandschaft vereinfacht werden muss, wenn die breite Bevölkerung und der Berufsverkehr zum Umstieg auf den ÖV bewegt werden wollen.

In der Bevölkerung stösst diese Zerstückelung der Tarifzonen innerhalb des Landes immer wieder auf Unverständnis. Deshalb visiert der Landtagsantrag zur Anpassung der Eignerstrategie der LIEmobil eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein an, indem eine einfache, unkomplizierte Lösung eingeführt wird, nämlich «Ein Land – Eine Zone – Ein Tarif».

Der Landtag kann die Regierung beauftragen, eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie der staatlichen Betriebe abzuändern. Vor der Auftragserteilung überweist der Landtag das Geschäft gemäss Art. 16 Abs. 2b und 2c ÖUSG (Öffentliche Unternehmen-Steuerungs-Gesetz) der Regierung zur Stellungnahme. In dieser Stellungnahme, die im Landtag zur Debatte steht, erteilte die Regierung der Attraktivitätssteigerung sowie Förderung des öffentlichen Verkehrs eine Absage. Die Regierung ersucht den Landtag im BuA Nr. 14/2024: «… der Landtag wolle von einer Beauftragung der Regierung zur Anpassung der Eignerstrategie der Regierung für den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil absehen.»

Die Begründung der abschlägigen Beantwortung der Regierung hält der gesetzlichen Regelung jedoch keineswegs Stand, denn sie stellt auf triviale Weise Corporate Governance-Grundsätze der LIEmobil über das ÖUSG (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz). Wegen der Corporate Governance-Grundsätze und den Regelungsgrenzen der Eignerstrategie solle der Landtag auf die Antragstellung nicht eintreten, so die Regierung.

Massgebend ist jedoch, dass der Art. 16 Abs. 2b des ÖUSG glasklar gesetzlich festhält, dass der Landtag die Regierung beauftragen kann, eine Eigner- oder Beteiligungstrategie festzulegen oder abzuändern. Dies liegt in der Kompetenz und im Rechtsbereich des Landtages, und es ist sehr zu hoffen, dass der Landtag diesbezüglich keinen Kniefall vor der Regierung macht. Schliesslich hat er im Juni 2021 den Verkehrsdienstebericht 2022–2024 verabschiedet und der LIEmobil für diese drei Jahre je einen Staatsbeitrag von 14,5 Millionen Franken an Steuergeldern gesprochen. Dies sind insgesamt 43,5 Millionen Franken!

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter