Wussten Sie, dass mit den Baugesetzänderungen…

Forum/Leserbrief:  Referendumskomitee gegen die Abänderung des Baugesetzes

 

… ein massiver Bürokratieaufbau einhergeht und die Bevölkerung zu Bittstellern vor den Ämtern wird?

… die Subventionen von Land und Gemeinden nur zum Teil die Investitionskosten decken und zudem die Gefahr besteht, dass Subventionen und Unterstützungen mit der Zeit reduziert werden, da eine Pflicht keine Anreize mehr notwendig macht?

… die Baugesetzänderungen auf die persönlichen finanziellen Möglichkeiten von Privatpersonen und Unternehmen so gut wie keine Rücksicht nehmen und die Bürgerinnen und Bürger somit in Eigenverantwortung und auf Basis ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht mehr entscheiden dürfen, ob und wie sie den Energiewechsel vollziehen?

… bei einem Ersatz einer bestehenden Öl- oder Gasheizung die Eigentümer von älteren Liegenschaften und damit grösstenteils die Seniorinnen und Senioren gezwungen werden können, ihre Ersparnisse abzubauen oder sich zu verschulden?

… Mieterhöhungen einhergehen, da die Vermieter bei Sanierungen höhere Investitionskosten auf sich nehmen müssen, um bei einem Heizungswechsel die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten? Dass die Vermieter diese Kosten mittels Mietpreiserhöhung auf die Mieter überwälzen, sind gängige privatwirtschaftliche Handlungsweisen.

… die von der Regierung vorgeschlagenen zinslosen Darlehen das Problem nicht lösen, da hinter jedem Darlehen eine Schuld steht, die zurückbezahlt werden muss?

… gemäss Regierung jene Eigentümer, welche von der Bank keine Hypothek oder keinen Kredit erhalten, die Hoheit über ihr Dach abgeben sollen? Die Regierung schlägt in solchen Fällen ein sogenanntes ‘Contracting’ vor, also dass der Besitzer einer Immobilie langfristig die Entscheidungskompetenz über sein Eigentum abtritt.

… künftig keine Einsprache möglich ist, wenn Grundbesitzern Nachteile durch die Installation von Luft-Wärmepumpen im Aussenbereich durch angrenzende Immobilienbesitzer entstehen? Sollte sie bspw. zu laut sein, darf der Benachteiligte im Rahmen der Lärmschutzgesetzgebung als Bittsteller beim Amt für Umwelt vorstellig werden.

… die Vorlage keine Förderung für umweltschonende Heizanlagen bei Neubauten vorsieht, da diese in Zukunft als Standardlösung gelten? Damit wird das Bauen eines Hauses teurer, womit der jüngeren Generation das Bilden von Eigentum erschwert wird.

… die Gemeinden unabhängig etwaiger höherer Kosten vorschreiben dürfen, welche Art von Photovoltaikanlagen der Eigentümer einer Immobilie zu installieren hat? Es ist den Gemeinden grundsätzlich erlaubt, eine 30-50 % teurere Indachlösung zu fordern.

Deshalb: 2 x Nein am 21. Januar 24