Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. November 2023, den Vernehmlassungs­bericht betreffend die Abänderung des Treuhänderschaftsrechts verabschiedet.

Diese Vorlage verfolgt insbesondere das Ziel, eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sicherzustellen und mögliche Kontrolldefizite auszuschliessen.

Kern der Vorlage ist deshalb die zwingende Bestimmung von zumindest einem sogenannten Informationsberechtigten, der von Gesetzes wegen über umfassende und uneinge­schränkte Informations- und Auskunftsrechte verfügt. Wem diese Rechte eingeräumt werden, soll der Entscheidung des Treugebers überlassen werden.

Zudem sollen neu auch dem Treugeber und dem Informationsberechtigten sowohl Antragsbefugnis als auch Parteistellung im gerichtlichen Aufsichtsverfahren zukommen. Weitere Beteiligte des Trusts sollen wie bisher ein Anzeigerecht haben.

Darüber hinaus sollen gemeinnützige Trusts künftig analog zu den gemeinnützigen Stiftungen unter der Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde stehen, deren Name in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert werden soll. Dieser Behörde soll von Gesetzes wegen die Stellung des Informationsberechtigten samt den hiermit verbundenen Rechten zukommen. Die Anordnung aufsichtsrechtlicher Massnahmen soll jedoch auch bei gemeinnützigen Trusts dem Landgericht als Aufsichtsgericht obliegen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. Februar 2024.