Obergericht bestätigt Untersuchungshaft gegen litauischen Staatsangehörigen
Das Fürstliche Obergericht hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 16.11.2023 der Haftbeschwerde des verdächtigen litauischen Staatsangehörigen keine Folge gegeben, sondern die Untersuchungshaft bis 16.01.2024 verlängert.
Das Obergericht bejahte – in Übereinstimmung mit dem Erstgericht und der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft – das Vorliegen dringenden Tatverdachts wegen des Vergehens des versuchten Landzwangs nach den §§ 15, 275 StGB. Der Verdächtige hat aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 131 Abs. 2 Z 1 und 3 lit. b StPO weiterhin in Untersuchungshaft zu verbleiben.
Gegen diesen Beschluss kann Revisionsbeschwerde an den Fürstlichen Obersten Gerichtshof erhoben werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Lic. iur. Jürgen Nagel, stv. Informationsbeauftragter Fürstliches Obergericht.