Abänderung der CO2-Verordnung zum Import von Neuwagen

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) verabschiedet.

Die Änderungen in der Verordnung stehen überwiegend in Zusammenhang mit Importen von Neuwagen basierend auf den schweizerischen Vorgaben. Liechtenstein hat sich unter dem Pariser Übereinkommen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis

2030 gegenüber 1990 auf 55 Prozent zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden. CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen sind dabei wichtige bestehende Instrumente zur Erreichung dieser Reduktionsziele. Sie sollen aktuellen Entwicklungen angepasst und der Vollzug soll möglichst vereinfacht werden. So wird z.B. der Digitalisierung der Prozesse für die Fahrzeugzulassung Rechnung getragen.

Die Verordnungsanpassung ist analog der Schweiz am 1. November 2023 in Kraft getreten.