Therapiehof: Triesner Gemeinderat für eine Lösungsfindung

Reithof Triesen

Gemeinderat nimmt Gerichtsurteil zur Kenntnis und sucht wiederholt Gespräche mit der Betreiberin

 

Der Triesner Gemeinderat beschäftigte sich an seiner letzten Sitzung vom 26. September 2023 mit der Thematik des «Therapiehofs» im Bofel. Der bezüglich Angebot und Dienstleistung sehr wertvolle Therapiehof wuchs und entwickelte sich in den vergangenen Jahren inmitten eines Landschaftsschutzgebiets und innerhalb der Landwirtschaftszone.

Wegen fehlender Baubewilligungen und wegen mangelnder Zonenkonformität verfügte aber das Land Liechtenstein, die betroffenen Grundstücke wieder in den rechtmässigen Zustand zurückzuversetzen. Gestützt wird diese Verfügung des Landes in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Die Gemeinde möchte auf Basis der Beratungen im Gemeinderat nun erneute Gespräche am runden Tisch mit der Betreiberin des Therapiehofs aufnehmen, um einen alternativen, zonenkonformen Standort für die therapeutischen Angebot zu evaluieren.

An diesem «runden Tisch» soll nochmals untermauert werden, dass die Wiederherstellung der widerrechtlich bebauten und genutzten Grundstücke in einen rechtmässigen Zustand sich keinesfalls gegen das Angebot eines Therapiehofes richtet, sondern dazu dient, die für die gesamte Allgemeinheit geltenden zonenplanrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung sicherzustellen. Die betroffenen Grundstücke liegen nicht am Rande, sondern mitten im von der Regierung per Verordnung erlassenen Landschaftsschutzgebiet bzw. Landwirtschaftszone. Eine Ausnahmeregelung wäre aus diesen Gründen nicht bewilligungsfähig und würde zudem nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde liegen. Dass das Land Liechtenstein einer Ausnahmeregelung zustimmen würde, ist – auch nach den Beratungen mit dem zuständigen Amt – nicht zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Fortsetzung der Gespräche mit der Betreiberin des Therapiehofs dazu führen sollen, das therapeutische Angebot aufrechterhalten zu können und zu diesem Zweck alternative Standorte zur Verlagerung in eine dafür vorgesehene Zone gesucht werden.

Dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts geht eine langjährige Historie und zahlreiche Abklärungen, zurückreichend bis ins Jahr 2006, voraus. Die Gemeinde hat sich – obwohl sie nicht direkt als Partei betroffen gewesen ist – mehrfach im Rahmen von Gemeinderats- und Kommissionssitzungen mit der Situation befasst und im direkten Gespräch mit der Betreiberin für gute Lösungen eingesetzt. Diese Lösungsfindung soll mit erneuten Gesprächen fortgesetzt werden. Daniela Erne, Gemeindevorsteherin