Hochbautenbericht 2024 der Regierung 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend die mittelfristige Planung staatlicher Hochbauten und Landessubventionen (Hochbautenbericht 2024) genehmigt. Der Hochbautenbericht wird jährlich zuhanden des Landtags verabschiedet und enthält allgemeine Informationen zum Immobilienportfolio des Landes. Der Bericht beschreibt die im Voranschlag 2024 beantragten Kredite für Planung, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Verwaltungs-, Schul- und Kulturbauten.

Das Land Liechtenstein bewirtschaftet ein Immobilienportfolio von 100 Bauten und Anlagen im In- und Ausland: 65 stehen im Eigentum des Landes und 35 sind gemietet. Das Immobilienportfolio im Eigentum des Landes hat aktuell einen Wert von rund CHF 723 Mio.

Für die strategische Planung von Hochbauprojekten sind im generellen Hochbauplanungskredit CHF 1.0 Mio. budgetiert. Diese Mittel werden eingesetzt, um Bauvorhaben, die sich in einer frühen Planungsphase befinden, zu analysieren, deren Notwendigkeit bzw. Machbarkeit zu prüfen und in Form von Studien als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen aufzubereiten. So beinhaltet der generelle Hochbauplanungskredit beispielsweise auch Mittel für Abklärungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Bauten der Landesverwaltung oder der Erstellung eines Biodiversitätskonzepts für öffentliche Bauten und Anlagen.

Im investiven Bereich sind im kommenden Jahr CHF 25.55 Mio. für die folgenden vier Bauvorhaben eingestellt: Neubau Dienstleistungszentrum Giessen in Vaduz, Ersatzbau und Erweiterungsbauten beim Schulzentrum Mühleholz I und II in Vaduz, Neubau Schulzentrum Unterland II in Ruggell und Umnutzung Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek.

Im Instandsetzungsbereich (Erneuerungen, Umbauten, Anpassungen, Erweiterungen, Sanierungen) sind CHF 7.9 Mio. vorgesehen. Zudem sind für Betriebskosten CHF 11.55 Mio. und für Mieten CHF 8.63 Mio. eingestellt.