eGD-Gesetzesinitiative: Quorum fast zweifach erreicht

Bild: Initiant Horst Erne (r.) bei der Übergabe der gesammelten Unterschriften der eGD-Gesetzesinitiative an Peter Sele von der Regierungskanzlei.

Am 27. Oktober 2023 überreichte Horst Erne, einer der beiden Initianten der eGD-Gesetzesinitiative, 1’829 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften an Peter Sele, Leiter der Regierungskanzlei. Die Initianten freuen sich über die grosse Beteiligung bei der Unterschriftensammlung. Sie sprechen allen Menschen, welche zu diesem Resultat beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön aus.

Mit 1’829 Unterschriften konnte das gesetzlich geforderte Minimum von 1’000 Unterschriften klar übertroffen werden. Obschon die Initianten am Zustandekommen der Initiative nie gezweifelt haben, zeigen sie sich über die nahezu doppelte Anzahl der geforderten Unterschriften überrascht.

Im Zuge der Unterschriftensammlung wurde vielfach festgestellt, dass einige Personen, die dem eGD widersprochen haben, damit gesamthaft abgeschlossen hatten und keinen weiteren Handlungsbedarf sahen. Ebenso wurde immer wieder bemerkt, dass ein grosses eGD-Unwissen existiert und einigen Menschen aufgrund der zwangsbeglückenden Opt-out-Praxis nicht bewusst war, dass sie über ein Gesundheitsdossier verfügen. Diese Menschen fühlten sich vom Thema eGD nicht tangiert.

Auch ist der Wert und die Begehrtheit von Gesundheits- und ganz besonders Gendaten teils unbekannt; ebenso die Risiken, die bei der Digitalisierung einhergehen. Hinzu kommt die Tatsache, dass das Ziel dieser angestrebten Gesetzesänderung keinen monetären Wert ausweist.

Da in Liechtenstein die Krankenversicherung obligatorisch ist und das eGD per zwangsbeglückender Opt-out-Variante für alle in Liechtenstein Krankenversicherten erstellt wurde, sind auch Nicht-Wahlberechtigte direkt betroffen. Einige dieser Menschen bedauerten sehr, dass sie sich an dieser höchstpersönlichen Angelegenheit via Unterschriftensammlung nicht beteiligen durften. Aufgrund dieser Feststellungen erachten die Initianten das erzielte Resultat als sehr erfreulich.

Wie geht es nun weiter?

Die Regierung wird das Resultat der Unterschriftensammlung publizieren und in einem Bericht und Antrag an den Landtag weiterleiten. Der Landtag wird entscheiden, ob er die Gesetzesänderung selbst erledigt, oder es zu einer Volksabstimmung kommen wird. Im Falle einer Volksabstimmung wird der Landtag die Regierung zur Durchführung beauftragen. Die Regierung müsste dann innert 14 Tagen eine Volksabstimmung anordnen, welche innerhalb von drei Monaten zu erfolgen hätte.

Die Initianten sind gespannt, für welchen Weg sich der Landtag entscheiden wird, nachdem bereits im April-Landtag eine Petition zum eGD nach umfangreicher Diskussion mit 19 Stimmen an die Regierung überwiesen wurde. Ebenso zeigt sich, dass nicht nur in Liechtenstein eGD-Widerstand existiert. So haben beispielsweise in Deutschland Ärzte in selber Angelegenheit ihre Stimme erhoben und setzen sich ebenfalls für ein Opt-in, der expliziten Zustimmung zu einem eGD, ein. Somit ist es nicht nur ein Liechtensteiner Bedürfnis, dem freien Willen der betreffenden Person Vorrang zu gewähren und den ungewöhnlichen Zwang von oben in einer derart höchstsensiblen Angelegenheit abzulehnen.

Die Initianten
Horst Erne, Landstrasse 92, 9495 Triesen
Gabriele Haas, Ruggeller Strasse 32, 9487 Gamprin-Bendern