Atomabkommen mit dem Iran: FL verlängert Sanktionen

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde eine Anpassung des EU-Sanktionsrahmens gegenüber dem Iran autonom nachvollzogen.

Die EU hatte am 16. Oktober 2023 beschlossen, die Personen und Einrichtungen, die bisher basierend auf der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sanktioniert waren, in den EU-Sanktionsrahmen zu überführen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Am 18. Oktober 2023, acht Jahre nach der Annahme des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans („Joint Comprehensive Plan of Action“, JCPOA) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, sind die restriktiven Massnahmen bezüglich Trägersysteme für Kernwaffen sowie die Finanzsanktionen der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen automatisch ausgelaufen.

Aufgrund der Nichteinhaltung des JCPOA durch den Iran hat die EU am 16. Oktober entschieden, an den geltenden Massnahmen festzuhalten und hat dazu die bisher durch die UNO sanktionierten Personen und Einrichtungen in ihr eigenes Sanktionsregime übernommen.

Die Regierung bekräftigt mit dem autonomen Nachvollzug der EU-Sanktionen ihre Position, dass der Iran seinen Verpflichtungen aus dem JCPOA nachkommen muss.