Mit einer Motion will die VU den administrativen Aufwand bei liechtensteinischen Wirtschaftsunternehmen sowie auch bei Vereinen und Institutionen reduzieren und das Ehrenamt attraktiver machen.
Heute ist jedes Erwerbseinkommen ab dem ersten Franken AHV-beitragspflichtig. Dies stellt für viele Unternehmen administrativ einen grossen Aufwand dar, wenn Personen mit geringem Einkommen beschäftigt werden, bspw. als befristete Aushilfen, oder auch bei Verwaltungsratsentschädigungen. Besonders für Vereine und andere Institutionen, die zur Förderung des Vereinslebens geringe Beträge ausbezahlen, muss hierfür ein administrativer Aufwand betrieben werden, welcher nur noch durch buchhalterisch geschultes Personal durchgeführt werden kann. Aber auch betragsmässig geringe Entschädigungen wie bspw. für das Babysitten, sind gemäss aktueller Regelung bei einer entgeltlichen Bezahlung AHV-pflichtig. «Hierfür gilt es, eine pragmatische Lösung mit der Einführung eines Schwellenwerts zu finden», erklärt VU-Fraktionssprecher Manfred Kaufmann. Deshalb schlägt die VU vor, diesen Schwellenwert auf 3000 Franken festzusetzen. Das würde heissen, dass auf Einkommen unter 3000 Franken keine AHV-Beiträge entrichtet werden müssten. Dieser Schwellenwert in der Schweiz liegt bei 2300 Franken. Kaufmann: «Wir wollen aber einen geraden Betrag. Zudem kann die Regierung selbst bei der Ausarbeitung einen in ihren Augen sinnvollen Betrag vorschlagen.» Selbstverständlich kann sich der Arbeitnehmer jederzeit freiwillig dem AHV-Lohnabzug beim Arbeitgeber unterstellen.
«Bei geringfügiger Beschäftigung steht der Aufwand zur AHV-Beitragspflicht in keinem Verhältnis zum Nutzen», erklärt Kaufmann. Vor allem werde es bei geringfügiger Beschäftigung oft nur einen mündlichen und keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben müssen. «Es lassen sich natürlich nicht alle bürokratischen Hindernisse lösen, aber sie können vielleicht weniger hoch gesetzt werden. Die Regierung wird daher eingeladen, mögliche Vereinfachungen auch in Bezug auf die geringfügige Beschäftigung von Grenzgängern auszuarbeiten. Im Vordergrund der Motion steht jedoch die Vereinfachung in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht», schreiben die Motionäre.
Gemäss AHV-Berechnungen kostet diese Massnahme 816‘000 Franken. Dieser Betrag hat bei der Kennzahl für die Jahresausgaben erst auf die 3. Nachkommastelle eine Auswirkung. «Ich bin froh, dass wir diesen Vorstoss nun in Angriff nehmen können», freut sich Manfred Kaufmann. «Dieses Bedürfnis wurde von vielen Vereinen und Unternehmen immer wieder an mich herangetragen. Darum hoffen wir natürlich auf eine breite Unterstützung im Landtag für diesen Vorstoss.»