Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Archivgesetzes

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. September 2023 den Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Archivgesetzes verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Vorlage soll das geltende Archivgesetz vom 23. Oktober 1997 neu geordnet und in ein modernes Archivwesen überführt werden. Das Archivgesetz regelt die Sicherung, Verwahrung und Nutzung von relevanten Unterlagen, die bei öffentlichen Organen anfallen. Den öffentlichen Archiven kommt in Liechtenstein eine entscheidende Funktion zu, da sie rechtlich und historisch bedeutsame Unterlagen und andere wichtige Daten zuverlässig, unverfälscht und auf Dauer sichern, aufbewahren und unter Berücksichtigung der Schutzfristen zugänglich machen. Sie gewährleisten, dass staatliches und staatsnahes Handeln transparent, nachvollziehbar und im Bedarfsfall kontrollierbar ist. Die öffentlichen Archive leisten dadurch einen unverzichtbaren Beitrag zu einem funktionierenden und demokratischen Rechtsstaat.

Die umfangreiche Neuordnung des Archivgesetzes ist notwendig, da dieses seit seiner Inkraftsetzung keinerlei Aktualisierung hinsichtlich rechtlicher, technologischer, gesellschaftspolitischer und institutioneller Veränderungen erfuhr. Die vorliegende Totalrevision ist darauf bedacht, ein zeitgemässes Archivgesetz für alle öffentlichen liechtensteinischen Archive zu bieten. Es zielt insbesondere darauf ab, die geltenden Gesetze und die gegenwärtigen Standards zu berücksichtigen und eine zukunftsträchtige Gesetzesgrundlage für die digitale Langzeitarchivierung zu schaffen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li/ (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 6. Dezember 2023.