Regierung genehmigt Cyber-Sicherheitsverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2023 die Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) beschlossen. Sie tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Bereits am 1. Juli 2023 trat das sogenannte Cyber-Sicherheitsgesetz in Kraft.

Mit diesem Gesetz wurde insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – die sogenannte „NIS-Richtlinie“ – ins liechtensteinische Recht umgesetzt. Inhaltlich regelt das Gesetz vor allem Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste sowie die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse der Stabsstelle Cyber-Sicherheit.

Mit der nun von der Regierung beschlossenen Verordnung wird in Durchführung des Cyber-Sicherheitsgesetzes das Nähere über die Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen geregelt. Dies sind insbesondere das Nähere betreffend die Ermittlung der Betreiber wesentlicher Dienste, die betroffenen Sektoren, die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten von Betreibern wesentlicher Dienste, die Anforderungen an qualifizierte Dritte, die Aufgaben der Stabsstelle Cyber-Sicherheit und hier insbesondere die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Stabsstelle mit anderen inländischen Behörden sowie das Nähere zur Durchführung von Kontrollen.

Mit dieser Verordnung wurde die NIS-Richtlinie nun vollständig in das nationale Recht umgesetzt.