Erhöhung und Verlängerung der Energiekostenpauschale

 

Vaduz (ots) – Der Landtag hat in seiner September-Sitzung die Anpassung des Energiekostenpauschalegesetzes beschlossen. Neben der Verlängerung der Eingabefrist bis zum 31. Dezember 2023 wird neu die Pauschale pro im Haushalt lebende Person um 300 Franken erhöht. Zudem wurde die Erwerbsgrenze von 77’000 auf 100’000 Franken angehoben, sodass zusätzliche Haushalte Anspruch auf Ausrichtung der Energiekostenpauschale erhalten.

Das aktualisierte Antragsformular kann ab sofort auf der Website des Amts für Soziale Dienste ( http://www.asd.llv.li ) unter „Finanzielle Hilfen“ aufgerufen und ausgefüllt werden.

Haushalten, die bereits eine Energiekostenpauschale erhalten haben, wird die Differenz von 300 Franken pro damals im Haushalt lebende Person (maximal 1’800  Franken) automatisch ausbezahlt. Parallel dazu wird die Antragstellerin/der Antragssteller mit einem Schreiben über den zusätzlichen Betrag informiert.