Der Menschlichkeit zuliebe

Leserbrief von Heidi Ospelt-
Kölliker, Triesen

Am vergangenen Samstag hat das Vaterland ausführlich über den VGH-Entscheid in Bezug auf den Reittherapiehof in Triesen berichtet. Die Anlage für Reittherapie soll weg.

Es wird u. a. beanstandet, dass es sich um eine «zonenwidrige Nutzung» handelt, da die Liegenschaft in der Landwirtschaftszone nur landwirtschaftlich genutzt werden dürfe.

Welcher Unterschied resultiert, wenn ein Landwirt eine Schafsherde oder Kühe in dieser Zone hält, oder ein paar Pferde dort weiden?

Gemäss der Bauernzeitung (www.bauernzeitung.ch) ist die Betreiberin der Reittherapie diplomierte Landwirtin EFZ. Somit verfügt diese Frau u. a. über das nötige Wissen, wie dem Lebensraum in der Landwirtschaftszone Sorge zu tragen ist.

In diesem Fall appelliere ich an die verantwortlichen Behörden, die Menschlichkeit walten zu lassen. Denn für Menschen, die in ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind, ist dieser Ort eine wahre Oase. Das tiergestützte therapeutische Arbeiten mit beeinträchtigen Menschen erfordert ein grosses Wissen und besonderes Gespür. Ebenso muss das Umfeld stimmen. Eine solche Arbeit ist nicht mit einem Job in einem Büro zu vergleichen.

Solange dieser Ort als Therapiehof genutzt wird und Menschen, die es ohnehin schon sehr schwer in ihrem Leben haben, von der Tätigkeit an diesem Ort profitieren, ist eine Sonderbewilligung als Zeichen der Menschlichkeit zu rechtfertigen.