Das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an politische Parteien regelt die finanziellen Beiträge an die politischen Parteien für Zwecke der politischen Bildung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Anspruchsberechtigt sind politische Parteien, welche im Landtag vertreten sind oder bei der letzten Landtagswahl in beiden Wahlkreisen aufgetreten sind und hierbei zwar kein Mandat, jedoch mindestens drei Prozent der abgegebenen Wählerstimmen als Parteisumme im ganzen Land erreicht haben.
CHF 25’000 mehr für jede Landtagspartei
Die vier im Landtag vertretenen Parteien haben vor wenigen Tagen eine Initiative eingereicht, die darauf abzielt, den jährlichen Pauschalbetrag von CHF 710.000 um je CHF 25.000 zu erhöhen. Begründet wird der Vorstoss mit der veränderten Medienlandschaft und den Mehrkosten in der Öffentlichkeitsarbeit. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag der Erhöhung um je 25.000 Franken in der kommenden Landtagsitzung zustimmen wird.