Vorbereitung für den Stadttunnel Feldkirch: Vorarlberg erlässt Fahrverbot für den Schwerverkehr
Feldkirch/Frastanz (VLK) – Am frühen Morgen stauen sich vor dem Zollamt Tisis regelmäßig die LKW und behindern damit den übrigen Straßenverkehr auf der Liechtensteiner Straße (L191a). Dies stellt sowohl für die Verkehrsteilnehmer:Innen als auch für die AnrainerInnen eine unzufriedenstellende Situation dar. Mit der Ausweitung des LKW-Fahrverbotes auf die Nachtstunden von 21:00 bis 8:00 Uhr wird nun versucht, die Stausituation vor dem Zollamt Tisis/Schaanwald zu entschärfen.
Die Gründe für den Stau sind vielschichtig und hängen unter anderem mit einem partiellen Fahrverbot für LKW in Liechtenstein zusammen. Im Fürstentum gilt – ebenso wie in Österreich (hier sind lärmarme LKW davon ausgenommen) – ein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen (in FL über 3,5 Tonnen) zwischen 22:00 und 5:00 Uhr. Im benachbarten Schaanwald sind Schwerfahrzeuge mit Ausnahmen jedoch bereits ab 18:00 Uhr bis 7:30 Uhr zum Stillstand verpflichtet.
Ausweitung des LKW-Fahrverbots ab 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr
Das Land Vorarlberg, konkret die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als zuständige Behörde, hat sich in der Vergangenheit intensiv mit dieser zwischenstaatlichen Herausforderung beschäftigt. In Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplanungsbüro und der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) wurde in den vergangenen drei Jahren eine Ausweitung des Fahrverbots auf Feldkircher Seite untersucht. Mit 1. September 2023 tritt diesbezüglich nun eine neue Verordnung in Kraft. Damit gilt ein erweitertes LKW-Nachtfahrverbot auf der L191a für LKW über 3,5 Tonnen von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr zwischen der Bärenkreuzung und dem Grenzübergang Tisis. Ausgenommen davon sind unter anderem Leerfahrten, Sondergenehmigungen oder Quell- und Zielverkehr, also jene, die auch bisher auf Liechtensteiner Seite ausgenommen waren.
Stadttunnel Feldkirch lässt Verkehr fließen
Das neu erlassene Fahrverbot hängt dabei eng mit dem Stadttunnel Feldkirch zusammen. Ziel des Entlastungsprojekts ist es, dass der Verkehr künftig vor allem auf den Durchzugsstraßen und größtenteils unterirdisch fließt, statt durch das Wohn- und Stadtgebiet. Damit dies gewährleistet wird, sind laut Projektleiter Bernhard Braza im UVP-Bescheid zahlreiche Auflagen vorgeschrieben: „Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme gilt konkret die Auflösung des LKW-Staus in Tisis.“
Wenngleich bis zur Fertigstellung noch einige Jahre vergehen, so sei man natürlich bestrebt, dass zeitnah eine gute Lösung gefunden werde. „Das erweiterte LKW-Nachtfahrverbot kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen, und ermöglicht in der bevorstehenden Bauphase, dass die Arbeiten im Bereich des künftigen Portals Tisis ohne Behinderungen durchgeführt werden können“, erklärt Braza.
Verkehrslenkung macht Schul- und Arbeitsweg sicherer
Die VerkehrsexpertInnen sind optimistisch, was die gewünschte Lenkung des Schwerverkehrs betrifft. Daher habe man sich bewusst für diesen Pilotstart entschieden. „Wir erwarten, dass sich der volle Zollamtsparkplatz mit Beginn der Zoll-Abfertigung um 7:30 Uhr bis zur Öffnung des Zollamts um 8:00 Uhr leert. Idealerweise gibt es ab 8:00 Uhr dann keine wartenden LKW auf der L191a mehr, da zwar weiterhin Lastwagen zufahren, parallel dazu jedoch schon die Zollabfertigung erfolgt“, hält Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch fest. „Mit den ausgedehnten Fahrverbotszeiten holen wir die LKW aus dem Frühverkehr – und machen den Schul- und Arbeitsweg sicherer.“
Gut vorbereitet – gut begleitet
Das erweiterte LKW-Nachtfahrverbot ist jedenfalls gut vorbereitet. „Über die Wirtschaftskammer und die Stadt Feldkirch wurden die Vorarlberger Transportunternehmen und die regionalen Unternehmen rechtzeitig informiert, auf den Landesstraßen und der Autobahn werden entsprechende Hinweisschilder angebracht“, so Vith. „Zudem gibt es eine Reihe begleitender Maßnahmen, um das Fahrverbot laufend zu evaluieren.“
Wöchentliches Monitoring eingerichtet
So kommt ein Begleitgremium mit einem großen TeilnehmerInnenkreis, unter anderem aus der WKV, den Gemeinden und der Verkehrsplanung, wöchentlich zusammen, um die Entwicklung und Auswirkungen genau zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern. Und von Anfang an ist die Polizei eingebunden, um die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren. Es stehen auch Ersatzparkplätze zur Verfügung, sollte ein Lastwagen während der Fahrverbotszeiten angehalten werden müssen.