VERSORGUNGSENGPÄSSE MIT MEDIKAMENTEN IM LANDE

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage der Abg. Norma Heidegger
in der Landtagssitzung vom Juni

 

Die Versorgungsengpässe mit Medikamenten nehmen weltweit zu. Auch in der Schweiz kann die Versorgung nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden. Die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz stufte die Situation im Fachbereich Heilmittel Anfang Jahr sogar als problematisch ein. Liechtenstein ist im Bereich der Heilmittel aufgrund des Zollvertrags in einem gemeinsamen Markt mit der Schweiz und somit von der Versorgungslage genauso betroffen.

Eine Taskforce des Bundesamtes hat kurzfristige und rasch wirkende Massnahmen definiert und eingeleitet. Eine der Massnahmen umfasst die Abgabe von Teilmengen bei Arzneimitteln bei einer anhaltenden Mangellage.

Da die Regierung gemäss Art. 40 des Gesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG) die Oberaufsicht über den Umgang mit Heilmitteln ausübt, hat die Regierung dieselben Rahmenbedingungen wie in der Schweiz verfügt. Diese richteten sich an Apotheken und die Ärzteschaft in Liechtenstein.

Fragen

  1. Was für Rahmenbedingungen wurden von der Regierung Anfang Jahr verfügt und über welchen Zeitraum?

  2. Sind ausser der Ärztekammer und Apotheken noch andere Bereiche betroffen?

  3. Wie schätzt die Regierung die aktuelle Situation und deren Entwicklung in den nächsten zwölf Monaten ein?

  4. Welche weiteren Massnahmen sind bei einer länger anhaltenden oder sich verschlechternden Versorgungssituation angedacht?

Antwort von Regierungsrat Frick Manuel

zu Frage 1:

Die Rahmenbedingungen entsprechen den diesbezüglichen Vorgaben in der Schweiz:

  1. Die Empfehlung zur Teilmengenabgabe betrifft nur diejenigen Medikamente, bei denen effektiv eine Mangellage vorliegt und die auf der spezifischen «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» aufgeführt sind. Es ist momentan keine konkrete zeitliche Befristung vorgesehen.

  2. Die Teilmengenabgabe muss aus therapeutischer Sicht vertretbar sein.

  3. Es wird diejenige Menge verschrieben bzw. abgegeben, die es für die erfolgreiche Therapie braucht.

  4. Die Patientensicherheit hat weiterhin oberste Priorität. Dies muss gewährleistet werden durch Mitgabe sämtlicher Packungsinformationen.

  5. Eine Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.

zu Frage 2:

Die Empfehlung richtet sich an Apotheken, Ärzte und Zahnärzte.

 

zu Frage 3:

Aus heutiger Sicht ist keine grundsätzliche Entspannung der Situation abzusehen.

 

zu Frage 4:

Liechtenstein ist vollumfänglich in den Schweizer Arzneimittelmarkt integriert. Momentan sind keine weiteren Massnahmen geplant.