Notarzteinsätze ab 1. Juli in Liechtenstein geregelt

AP3 Luftrettung Liechtensein.

Notarzteinsätze in Liechtenstein durch Rettung St.Gallen und AP3 Luftrettung Liechtenstein

Vaduz (ots) – Ab 1. Juli 2023 wird in spezifischen medizinischen Notfällen zusätzlich zum Rettungsdienst des Liechtensteinischen Roten Kreuzes eine Notärztin bzw. ein Notarzt der nächstgelegenen geeigneten Organisation aufgeboten. In der Regel wird dies die Rettung St.Gallen mit dem Standort Grabs oder die AP3 Luftrettung Liechtenstein mit dem Standort Balzers sein.

Die Notfallstation des Liechtensteinischen Landesspitals, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige Versorgung bietet, steht als verlässliche Anlaufstelle für Notfallkonsultationen unverändert zur Verfügung.

Die ärztliche Notfallorganisation umfasst insbesondere die Notfallversorgung auf der Notfallstation des Landesspitals, den von der Liechtensteinischen Ärztekammer organsierten Notfalldienst sowie die Notarzteinsätze vor Ort. Durch die spitalärztliche Notfallversorgung auf der Notfallstation im Landesspital können sich alle Personen rund um die Uhr an die Notfallstation wenden. Dieser Bereich ist von den Auslagerungen nicht tangiert. Durch den ärztlichen Notfalldienst konnten sich alle Personen ausserhalb der Öffnungszeiten der Praxen der niedergelassenen Ärzte an den diensthabenden niedergelassenen Arzt wenden. Diese Aufgabe wurde per 1. Februar 2022 vom Landesspital übernommen.

Für die Notarzteinsätze vor Ort wurde bislang von der Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei bei Bedarf zusätzlich zum Rettungsdienst des Liechtensteinische Roten Kreuzes ein im Land diensthabender Notarzt aufgeboten.

Tagsüber wurde dieser durch das Landesspital bereitgestellt und nachts durch die Ärztekammer. Diese Aufgabe wird per 1. Juli 2023 an die Rettung St.Gallen sowie die AP3 Luftrettung ausgelagert.

Langfristige Lösung für die Notarzteinsätze

Die Lösung kommt bis Ende Jahr zur Anwendung. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, das Landesspital, das Rote Kreuz, die Ärztekammer sowie weitere im Bereich der Notfallorganisation eingebundene Stellen arbeiten parallel an einem Vorschlag für die künftige Notfallorganisation in Liechtenstein. Basierend auf diesem Konzept sowie den Erfahrungen der kommenden Monate wird Ende Jahr eine Entscheidung über die notärztliche Abdeckung ab Anfang 2024 getroffen.

Aufgeboten wird die Organisation, die am schnellsten vor Ort ist

Die Abdeckung über die Rettung St.Gallen bzw. die AP3 Luftrettung betrifft ausschliesslich Einsätze, bei denen vor Ort ein Notarzt hinzugezogen werden muss. Es wird diejenige Organisation aufgeboten, die am schnellsten einen Einsatz sicherstellen kann. Die AP3 Luftrettung bietet den Notarzt in der Regel mit einem bodengebundenen Notarzteinsatzfahrzeug auf. Die Abdeckung von Notfällen durch Rettungsfahrzeuge und Sanitäterinnen bzw. Sanitäter des Roten Kreuzes sowie die Verfügbarkeit der Notfallstation des Landesspitals sind von dieser Regelung in keiner Weise tangiert.

Keine zusätzlichen Kosten für das Land

Für das Land Liechtenstein entstehen im Zusammenhang mit Auslagerung des Notarztdienstes keine zusätzlichen Kosten.