FL: Elftes Massnahmenpaket gegen Russland

Regierung weitet die Personenliste aus

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Dienstag, 27. Juni 2023 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der seitens der EU am 23. Juni 2023 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Juni 2023 beschlossen, ein elftes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Mit dem neuen Paket schärft die EU die bestehenden Sanktionen und stärkt seine Bemühungen zur Bekämpfung und Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen in und durch Drittstaaten.

Im Rahmen dieses Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 71 Personen und 33 Einrichtungen erlassen. Bei den Personen handelt es sich um einen stellvertretenden Minister, hochrangige Beamte der russischen Streitkräfte, Mitglieder der Justiz, Lokalbeamte und Unternehmer, Personen die für die Deportation, Zwangsverbringung und Abschiebung ukrainischer Kinder verantwortlich sind, sowie Personen, die in Verbindung gebracht werden mit der Plünderung ukrainischen Kulturerbes.

Ausserdem werden weitere populäre Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die für Propaganda und Desinformation verantwortlich sind, in den Sanktionsrahmen aufgenommen. Bei den Unternehmen handelt es sich um Rüstungsunternehmen sowie IT-Unternehmen, die ebenfalls im Rüstungsbereich tätig sind. Bei den Organisationen erwähnenswert ist die Aufnahme der „Stiftung für die Unterstützung und den Schutz der Rechte von im Ausland lebenden Landsleuten“, welche eine wichtige unterstützende Rolle bei der Umsetzung der aussenpolitischen Ziele Russlands spielt, sowie die Listung separatistischer Militärs, welche von einem Gericht in den Niederlanden im Zusammenhang mit dem Abschluss des Flugs MH17 der Malaysia Airlines verurteilt wurden.

Zusätzlich dazu hat der Rat der Europäischen Union verschiedene Ausnahmeregelungen betreffend die Sperrung von Geldern eingeführt bzw.erweitert. Gleichentags hat die Regierung die von der EU am 26. Juni 2023 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran nachvollzogen. Sieben Personen werden aufgrund ihrer Rolle im Zusammenhang mit den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen aufgenommen.