Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten

22.05.2023; Vaduz; Medienorientierung - Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Von links: Eva Mödlagl, Amt für Gesundheit, Manuel Frick, Regierungsrat und Thomas Hasler, Liechtensteinischer Krankenkassenverband (Foto: IKR/Michael Zanghellini)

Vaduz (ots) – An einer Medienorientierung präsentierten Regierungsrat Manuel Frick, Eva Mödlagl, stellvertretende Leiterin des Amts für Gesundheit, und Thomas Hasler, Geschäftsführer des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes, mögliche Massnahmen zur Eindämmung der wachsenden Gesundheitskosten.

Die Kosten- und Prämienentwicklung der vergangenen Jahre ist im Rückblick positiv: Durch frühere Massnahmen konnte das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflege­versicherung (OKP) über einen längeren Zeitraum gebremst und die Prämien stabilisiert werden. Erreicht wurde dies durch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung als Beitrag der Versicherten. Die Leistungserbringer leisteten ihren Beitrag vor allem durch Massnahmen im Bereich der Tarife. Rasch wirksame Massnahmen mit grossen Kosteneffekten wurden damit bereits umgesetzt.

Im Jahr 2022 war zum ersten Mal seit Jahren ein spürbarer Kostenanstieg zu verzeichnen. In Summe stiegen die Kosten der OKP um 6.1 Prozent beziehungsweise um 11.3 Mio. Franken gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres. Die wichtigsten Kostentreiber -gemessen in Absolutbeträgen – waren die Spitäler, die von Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken abgegeben Medikamente, die Kosten der Langzeitpflege sowie die Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte.

Massnahmenkatalog vorgelegt

Der Krankenkassenverband hat eine Reihe von Massnahmen vorgelegt, um dieser Entwicklung zu begegnen. Dazu gehören etwa die Vereinheitlichung der Finanzierung ambulanter und stationärer Spitalleistungen, die Überprüfung von Margen bei der Medikamentenabgabe, die Überarbeitung der Bedarfsplanung, Optimierungen im Wirtschaftlichkeitsverfahren, die Einführung von ambulanten Pauschalen sowie das Vorantreiben der Digitalisierung.

Einige Massnahmen wurden in jüngerer Zeit bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Zu nennen sind die Erweiterung der Liste von Eingriffen, die grundsätzlich ambulant vor stationär durchzuführen sind, die Ausweitung der Co-Marketing-Regelung auf zusätzliche Medikamente und die laufende Überprüfung und Anpassung des Leistungskatalogs. Auch eine lineare Kürzung des Labortarifs um 10 Prozent sowie die Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers sind bereits umgesetzt.

Drei Bereiche werden näher geprüft

Als mögliche weitere Massnahmen sollen einige vom LKV aufgezeigte Vorschläge in einem nächsten Schritt detailliert geprüft werden. Darunter sind eine Anpassung des Leistungskatalogs, die Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung.