Abänderung des Mediengesetzes und des Tabakpräventionsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Mediengesetzes und des Tabakpräventionsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) verabschiedet.

Die überarbeiteten Vorschriften der AVMD-RL tragen dem veränderten Marktumfeld und dem technologischen Wandel im Bereich der audiovisuellen Mediendienste Rechnung und gelten nicht mehr wie bislang nur für Fernsehveranstalter und Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf, sondern erfassen auch Video-Sharing-Plattformen wie YouTube, Netflix oder Facebook, Instagram oder TikTok. Diese Plattformen werden in bestimmten Bereichen künftig vergleichbaren Standards unterworfen wie klassische Fernsehsender. Zudem beinhaltet die neue Richtlinie u.a. striktere Regeln zum Jugendschutz und neue Vorschriften, mit welchen die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, dass in audiovisuellen Medien nicht zu Hass, Gewalt oder Terrorismus aufgerufen wird. Ebenso finden sich in der neuen Richtlinie Bestimmungen zur Stärkung der kulturellen Vielfalt des audiovisuellen Sektors in Europa. Die Änderungen berücksichtigen die Entwicklungen des Marktes und schaffen ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit.