Verordnung zum Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz

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Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnungen zur Durchführung des neuen Gesetzes über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPG) verabschiedet. Mit dem Gesetz und den Verordnungen werden die Richtlinie 2008/6/EG (Dritte Postdiensterichtlinie) sowie die Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste in Liechtenstein umgesetzt.

Das Verordnungspaket umfasst die Verordnung über Postdienste- und Paketzustelldienste (PPV), die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Postsektor (RPV) und die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und -kosten sowie Aufsichtsabgaben nach dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz (PPG-Gebühren- und Abgabenverordnung; PPG-GAV). Zudem war eine Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Verordnung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der Führer von Motorfahrzeugen zum Güter- und Personentransport (ARV) erforderlich.

Gesetz und Verordnungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft.