Sömmerungsverordnung 2023 erlassen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. April 2023 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2023 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform die
wichtigsten Punkte zusammen.

Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres und den Empfehlungen des schweizerischen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone. Die restriktiven Bestimmungen für eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der nach wie vor bestehenden Tuberkulosegefahr beibehalten.

Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende BVD-Problematik betont. Dazu wird die bereits geltende Bestimmung hervorgehoben. Es dürfen somit nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen. Der Alpvogt hat dazu vor der Alpauffahrt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren.

Die für die Produktion von Alpkäse und andere Milchprodukte geltenden Vorschriften wurden entsprechend den abgeänderten und vom BLV genehmigten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.

Das Merkblatt zur Sömmerungsverordnung wird auf der Homepage des Amts für
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ( http://www.alkv.llv.li )
aufgeschaltet.