Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. April 2023 eine Totalrevision der Verordnung über den Rebbau und die Weinqualität (Weinqualitätsverordnung) genehmigt.
Die Totalrevision steht im Zusammenhang mit der weitgehenden Übernahme der schweizerischen Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) in die Anlage I zum Zollvertrag. Die Weinqualitätsverordnung regelt den Vollzug der schweizerischen Verordnung analog den kantonalen Verordnungen im Bereich des Rebbaus und der Weinqualität.
Kernstück der neuen Verordnung ist ein Systemwechsel der Weinlesekontrolle von einer amtlichen, systematischen Kontrolle hin zu einer Eigenkontrolle der Einkellerer. Zu diesem Zweck führt das Amt für Umwelt gemäss den neuen Bestimmungen eine risikobasierte Stichprobenkontrolle durch. Mit der Totalrevision der Verordnung und der Angleichung an das schweizerische Recht wird zudem der Vollzug im Bereich der Weinhandelskontrolle vereinfacht.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.