In Zusammenhang mit dem Mobbingverfahren beim öffentlichen Rundfunksender Radio Liechtenstein (LRF) hat die Regierung ein unabhängiges Gutachten eingeholt. Dies sollte abklären, ob die Entscheide durch den Verwaltungsrat angemessen und nachvollziehbar gefasst wurden.
Mit dem Gutachten wurde Thomas Geiser, ein ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte in der Schweiz, beauftragt. Dieser kommt zum Schluss, dass der Verwaltungsrat zu Recht der Empfehlung seines Präsidenten gefolgt ist. Der Bericht des Verwaltungsratspräsidenten sei sorgfältig, die Argumentation differenziert und die Folgerungen überzeugend. Folgerichtig habe der Verwaltungsrat die Mobbingbeschwerde abgewiesen.
Zum Bericht der Mobbingberatungsstelle führt das Gutachten aus, dass dieser einem für einen Entscheid verwertbaren Untersuchungsbericht nicht genügt. Es sei folglich in keiner Weise zu beanstanden, dass der Verwaltungsratspräsident zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.
Zu begrüssen sei schliesslich der Beschluss des Verwaltungsrates, die aufgrund der Untersuchungsergebnisse notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Betriebes des LRF und zur Sicherstellung einer angemessenen Unternehmenskultur zu ergreifen.
Für die Regierung als Oberaufsicht gibt es gestützt auf das Ergebnis des Gutachtens keinen weiteren Handlungsbedarf.