Bis Dienstag, 30. Mai 2023, können sich professionelle Kulturschaffende mit Liechtensteiner Staatsbürgerschaft oder mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz im Land für einen Aufenthalt im Künstleratelier des Kantons St. Gallen in Rom beim Amt für Kultur bewerben.
Im Frühjahr 2024 besteht für liechtensteinische Kulturschaffende die Möglichkeit eines dreimonatigen Atelieraufenthalts in Rom. Grundlage dafür ist ein Austauschprojekt zwischen Liechtenstein und St. Gallen, in dem sich die Projektpartner ihre Auslandsateliers für bestimmte Zeitabschnitte gegenseitig zur Verfügung stellen. Gefördert werden sollen damit Erfahrungen ausserhalb der gewohnten Umgebung, die sich immer wieder aufs Neue als bedeutsam und fruchtbar erweisen.
Die aktuelle Ausschreibung bietet professionellen Kulturschaffenden, die entweder die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft besitzen, oder seit mindestens fünf Jahren in Liechtenstein wohnhaft sind, die Möglichkeit zur Bewerbung um die Nutzung des Ateliers vom 2. März bis 30. Mai 2024 . Die Lebenshaltungskosten der ausgewählten Stipendiatin bzw. des Stipendiaten werden mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.
Zur Atelierwohnung in Rom
Die Kulturförderung des Kantons St. Gallen ermöglicht Künstlerinnen und Künstlern seit 1998 Aufenthalte in Rom. Die zweckmässig möblierte und ausgestattete Dreizimmerwohnung im 5. Stock mit kleinem Lift liegt mitten im lebhaften und zentral gelegenen Quartier von San Lorenzo und ist für ein bis zwei Personen eingerichtet.
Die Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für eine Liechtensteiner Nutzung des St. Galler Ateliers in Rom läuft bis Dienstag, 30. Mai 2023. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen können beim Amt für Kultur, Peter-Kaiser-Platz 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 236 63 40, E-Mail kulturschaffen@llv.li angefordert oder unter https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-kultur/kulturschaffen/ausschreibungen-angebote heruntergeladen werden.