Anfrage zu exorbitant steigenden Strompreisen

Die Stromrechnungen der LKW des ersten Quartals 2023 sind vor kurzem ins Haus geflattert. Obwohl es schon in aller Munde war, dass die Preise sich in etwa verdoppeln werden, rieben sich doch einige die Augen. Zu diesen exorbitant steigenden Strompreisen stellte ich im April-Landtag nachstehende Kleine Anfrage an die Regierung.

Im September 2022 informierten die LKW, dass sie ab 1. Januar 2023 gezwungen sind, die Strompreise signifikant zu erhöhen. Der Energiepreis stieg nun von 8,54 Rp./kWh auf 27,1 Rp./kWh an. Zusammen mit der Netzbenutzung bedeutet das nun mehr als eine Verdoppelung der Stromrechnung für die Kundinnen und Kunden. Für viele liechtensteinische Endverbraucher ist inzwischen die Belastungsgrenze erreicht, es geht teilweise bis zum Existenzbedrohlichen. Ich tue mich sehr schwer, zuzuschauen und zu vertreten, dass private und gewerbliche Stromverbraucher das ausschliessliche Risiko von Strompreissteigerungen infolge der Energiewende zu tragen haben. Noch im Januar meinte die Regierung prognostisch, dass sich die Strompreise im Jahr 2023 wieder senken könnten. Die Ernüchterung erfolgte jedoch bereits im März, als die LKW verkündeten, diese Einschätzung nicht teilen zu können, sondern der Strompreis sich für das Jahr 2023 wohl doch nicht senken werde. Eine weitere Hiobsbotschaft verkündete die Swissgrid damit, dass sich die Stromnetztarife ab 2024 zudem mehr als verdoppeln werden. Meine Fragen an die Regierung mit den jeweiligen Antworten:

Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der getätigten Stromeinkäufe an den Terminmärkten der LKW der Jahre 2023 bis 2025?

Der an die Haushalts-, Gewerbe- und Sondervertragskunden gelieferte Strom über insgesamt rund 240 GWh pro Jahr setzt sich zusammen aus der Eigenproduktion der LKW in Liechtenstein mit rund 70 GWh, der in Liechtenstein produzierten und ins Netz der LKW eingespeisten PV-Energie mit derzeit rund 27 GWh im Jahr, der anteiligen Produktion der Prättigauer Kraftwerke mit rund 24 GWh und einem Langfristvertrag über rund 40 Gigawattstunden pro Jahr bis 2027. Die Restmengen werden gestaffelt über drei Jahre an den Terminmärkten beschafft.

Die Swissgrid liess kürzlich verlauten, dass sich die Stromnetztarife ab 2024 mehr als verdoppeln werden. Welche Kompetenzen hat die Kommission für Energiemarktaufsicht, diese markante Erhöhung in Liechtenstein nicht umzusetzen?

Aufgrund der gemeinsamen Regelzonen mit der Schweiz sind die Systemdienstleistungen der Swissgrid auch von den LKW als Netzbetreiberin zu bezahlen. So sind die Kosten für die allgemeinen Systemdienstleistungen der Swissgrid von 0,16 Rappen pro kWh im Jahr 2022 auf 0,46 Rappen pro kWh im Jahr 2023 gestiegen. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Steigerung auf 0,75 Rappen pro kWh angekündigt. Um einer möglichen Strommangellage entgegenzuwirken, hat der schweizerische Bundesrat eine Winterstromreserve für die schweizerischen Stauseen beschlossen. Die Kosten dafür werden von den Swissgrid getragen, welche diese ab 2024 mit einem Tarif von 1,2 Rp/kWh an die Verteilnetzbetreiber, somit auch an die LKW, verrechnen werden. Die Gesamtkosten für das vorgelagerte Netz werden somit für die LKW ab 2024 verglichen mit 2022 um 1,79 Rp/kWh (0,59 Rp/kWh für Systemdienstleistungen, 1,2 Rp/kWh für Winterreserve) steigen. Die LKW können diese Kosten nicht beeinflussen und müssen diese weiterverrechnen. Die LKW können Anpassungen der Netzbenutzungspreise bei der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) beantragen. Die EMK prüft als Regulierungsbehörde diese Anträge und genehmigt sie, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 

Gibt es seitens der Regierung Überlegungen, die Energiepreisproblematik nun doch grosszügig anzugehen?

Die Taskforce «Energiepreise» hat die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Haushalte und Unternehmen eingehend untersucht und der Regierung empfohlen, zielgerichtet und bedarfsorientiert Energiepreisentlastungen vorzunehmen. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Entlastungspaket werden einkommensschwache Haushalte sowie energieintensive Unternehmen finanziell unterstützt. Die Regierung ist der Ansicht, dass aufgrund der Wirtschaftslage und der vergleichsweise niedrigen Inflationsrate kein zusätzliches Unterstützungspaket erforderlich ist.