Schaffung eines Gesetzes über Pfandbriefe

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. März 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz; PfbG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Die gegenständliche Vorlage dient der Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens für die Emission von Pfandbriefen. Mit dem PfbG soll das sogenannte „Pooling“, also die gemeinsame Emission von Pfandbriefen von mehreren Banken über ein Pfandbriefinstitut, erleichtert werden, um den besonderen Marktbedingungen in Liechtenstein gerecht zu werden. Das PfbG umfasst dafür eine Institutsregulierung für Pfandbriefinstitute, insbesondere enthält die gegenständliche Vorlage Bestimmungen betreffend die Bewilligung und Beaufsichtigung eines Pfandbriefinstituts, sowie eine Produkteregulierung für „Liechtensteiner Pfandbriefe“ und „andere Pfandbriefe“. Zum Schutz des Finanzmarkts und des Immobilienmarkts umfasst das PfbG zudem Bestimmungen zur Sicherung der Pfandbriefe im Konkursfall einer Bank, die in einem Krisenfall neben den Anlegern auch die Immobilieneigentümer schützen sollen. Schliesslich werden die Aufgaben und Zuständigkeiten für die öffentlich-rechtliche Aufsicht festgelegt. Mit dem Erlass des PfbG werden auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) und das Bankengesetz (BankG) angepasst.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. Juni 2023.