Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2023 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (EWR-PEPP-DG) sowie die Abänderung des Finanzmarktgesetzes (FMAG) verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2019/1238 bildet die rechtliche Grundlage für das sogenannte Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) und sorgt für die Standardisierung der Kernmerkmale des neuen Altersvorsorgeprodukts, wie bspw. der Anlagepolitik, des Anbieterwechsels sowie der grenzüberschreitenden Bereitstellung und Mitnahmefähigkeit der PEPPs. Das PEPP soll das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten erweitern und damit den Wettbewerb am europäischen Markt stärken. Es kann zudem von einer Vielzahl an Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.
Einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1238 bedürfen der nationalen Durchführung. Dieser Pflicht wird mit dem Erlass des EWR-PEPP-DG nachgekommen, welches zeitgleich mit der Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1238 in das EWR-Abkommen in Liechtenstein in Kraft treten soll. Gleichzeitig erfordert dies auch eine Abänderung des FMAG.