Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Revision dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex-Richtlinie) sowie der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1972 zur Errichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 (GEREK-Verordnung).
Der Landtag hatte die Vorlage im vergangenen Dezember in erster Lesung beraten. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen unter anderem die Teilnahme am GEREK, die Finanzierung der Universaldienstverpflichtung, Verbraucherrechte,
Informationspflichten bei Infrastrukturprojekten sowie die Vorratsdatenspeicherung.