Einwohner von Eschen, Mauren und Ruggell weniger wert

Foto: Nils Vollmar

Eine Replik zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes, die im März-Landtag als «super Wurf» betitelt wurde und bei der konstruktive und klare Systemverbesserungen a) nicht verstanden und/oder b) einfach abgeblockt wurden, zeigt auf, wie eine grosse Chance verpasst worden ist.

Die zwei Maximen der Zielsetzung der Finanzausgleichsrevision
Neben der Einführung eines Elements des horizontalen Finanzausgleichs, bei dem von den finanzkräftigen Gemeinden Vaduz und Schaan Geld zu den anderen neun Gemeinden in deren Kassen fliesst, galt als zweite Maxime die Zielsetzung, auch den Gemeinden mit aktuell höheren Gemeindesteuersätzen (Eschen 180 Prozent, Mauren 180 Prozent, Ruggell 175 Prozent und Balzers 170 Prozent) zu ermöglichen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner nicht zu benachteiligen. Sie sollten ebenfalls die Finanzausgleichsmittel erhalten, um ihren Gemeindesteuersatz auf 150 Prozent zu senken. Eine weitere Zielsetzung war, dass für das Land praktisch keine Zusatzaufwände entstehen. 

Master-Zielsetzung: Kriterium der Ausgewogenheit
Die Gesetzesrevision sah vor, dass gemäss den systematischen Stellschrauben des «Faktors k» (Mindestfinanzbedarf der Gemeinden) und des neuen «Faktors h» (horizontaler Finanzzahlungen der Gemeinden Vaduz und Schaan) zusätzlich rund 19 Millionen Franken in das Finanzausgleichssystem gepumpt werden. Die zentrale Frage ist nun, wo diese Finanzspritze im Kontext des Kriteriums des effektiven Finanzbedarfs unter dem Strich ankommt. Daran kann auch das Kriterium der Ausgewogenheit schwarz auf weiss und auf ganz triviale Weise gemessen werden.

Das grosse Defizit der Regierungsvorlage: Nichterfüllung der
Ausgewogenheit
Mehrere FBP-Anträge boten im Landtag Hand dazu, die Systematik im Sinne der Ausgewogenheit wesentlich zu optimieren, um entgleisende Finanzüberschüsse für einzelne Gemeinden und systembedingte Benachteiligungen anderer Gemeinden zu korrigieren. Regierungschef Risch wie auch die Mehrheit im Landtag negierte jedoch diese essenziellen Anträge mit der Haltung: Dies entspreche nun mal der Finanzausgleichssystematik. Die ganz Wagemutigen sprachen sogar von einem «Wahnsinnswurf» einer Gesetzesvorlage mit völliger Ausgewogenheit für die Gemeinden.

Verlierer sind Einwohnerinnen und Einwohner von Eschen, Mauren und Ruggell
Bilden Sie sich selbst anhand der nachstehenden tatsächlichen Finanzausgleichsleistungen an die Gemeinden, vor allem an jene, die heute einen viel höheren Gemeindesteuerfuss von 170 bis 180 Prozent haben, ein Urteil über die Ausgewogenheit. 

Augenscheinlich wird dieses vom Landtag beschlossene Missverhältnis in den Finanzausgleichszahlungen an die einzelnen Gemeinde pro Einwohner – berechnet auf der leider hypothetischen Grundlage, dass alle Gemeinden einen Steuersatz von 150 Prozent hätten. Die Mehrzahlungen betragen durchschnittlich in den neun Finanzausgleichsgemeinden 471 Franken pro Einwohner. Dieser landesweite Durchschnitt hat aber einen Haken: die effektiv ungleiche Verteilung der Gelder. Triesen erhält somit insgesamt 4,4 Millionen Franken mehr, im Vergleich dazu die Gemeinden Eschen und Mauren nur 0,8 Millionen sowie Ruggell 0,7 Millionen Franken.

Cash-Zuwachs mit neuem Finanzausgleich pro Einwohner 

  1. Schellenberg: 878 Fr./pro EW
  2. Triesen: 826 Fr./pro EW
  3. Triesenberg: 790 Fr./pro EW
  4. Gamprin: 464 Fr./pro EW
  5. Planken: 445 Fr./pro EW
  6. Balzers: 441 Fr./pro EW
  7. Ruggell: 277 Fr./pro EW
  8. Mauren: 192 Fr./pro EW
  9. Eschen: 182 Fr./pro EW

Das kann doch nicht sein. Ich bleibe dran und halte den Finger weiter in die Wunde bzw. zeige mit ihm diese eklatante Benachteiligung und Unausgewogenheit.