Bedrohung der Grundrechte durch anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Nächste Woche wird sich der Landtag in zweiter Lesung abschliessend mit dem Gesetz über die elektronische Kommunikation befassen.

Dieses hat es in sich. Vor allem die Gesetzesartikel zur Vorratsdatenspeicherung sind brisant. Brisant deshalb, weil an der  anlasslosen Speicherung von Vorratsdaten festgehalten werden soll. Dies trotz wiederholter Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), in denen festgestellt wurde, dass dieses Vorgehen übergeordnetem Recht widerspreche. Mehrere europäische Länder haben aufgrund dessen bereits reagiert, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aufgehoben und arbeiten an der Umsetzung von rechtskonformen Lösungen.

Regierungen und Ermittlungsbehörden begründen das Festhalten an der rechtswidrigen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit der Notwendigkeit zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung. Dem muss widersprochen werden. Zahlreiche Studien belegen, dass die anlasslose, flächendeckende Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote hat. Auch in Liechtenstein gibt es keine Evidenz, dass diese einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten hatte.

Bereits anlässlich der 1. Lesung wurde von Seiten der Freien Liste gefordert, dass im Rahmen der Totalrevision des Kommunikationsgesetzes die Gesetzesartikel zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Lichte der jüngsten EuGH – Urteile überarbeitet und rechtskonform ausgestaltet werden müssen. Diese stehen nämlich im Widerspruch zur Liechtensteinischen Verfassung wie auch anderen Menschenrechtsabkommen, insbesondere dem darin verankerten Recht auf Privatsphäre und ist nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.

Nichtsdestotrotz hat die Regierung entschieden, die entsprechenden Artikel unverändert zur 2. Lesung im Gesetz zu belassen. Dadurch werden die Interessen der Strafverfolgungsbehörden höher gewichtet als die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin. Wir hoffen, dass die Landtagsabgeordneten die verfassungsmässigen Grundrechte höher gewichten und auf den Vorschlag der Freien Liste eingehen werden. Dieser sieht vor, die entsprechenden Gesetzesartikel auszusetzen und die bestehende interdisziplinäre Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, eine rechtskonforme Lösung auszuarbeiten. Einen Lösungsvorschlag, welcher der Verhältnismässigkeit von Grundrechtseinschränkungen und Sicherheit Rechnung trägt.

Fraktion der Freien Liste